Kirche und Staat – Kirche und Gesellschaft: Tagung der Ratzinger Schülerkreise

 

Udo di Fabio über „Grenzen des Rechts: Zur metaphysischen Beziehung notwendiger Ordnungen“.

CASTELGANDOLFO – In diesem Jahr gab es in Castel Gandolfo ein kleines Jubiläum zu begehen. Nachdem auf Initiative von Papst Benedikt XVI. im Jahre 2008 erstmals eine kleine Gruppe junger Theologen in das Bergstädtchen am Rande des Albaner Sees eingeladen worden war, um am jährlichen Treffen des Schülerkreises des ehemaligen Professors und Kardinals teilzunehmen, konnte man anlässlich der diesjährigen Tagung vom 7. bis 9. September 2018 bereits auf zehn Jahre gemeinsamer Zusammenkünfte zurückblicken. Seit damals hat sich zweifelsohne viel ereignet und in der Begegnung der Schülerkreise entwickelt. So nimmt beispielsweise der emeritierte Papst seit seinem Amtsverzicht (2013) zwar nicht mehr an den Treffen teil, gibt aber für jedes Jahr das Leitthema der Tagung vor und steht mit großem Interesse am Fortgang der Arbeiten in engem Kontakt mit den Mitgliedern der beiden Schülerkreise. Zudem hat sich im vergangenen Jahr der Neue Schülerkreis auf Bitte Benedikts als eingetragener Verein konstituiert, um auf einer guten rechtlichen Basis auch auf Zukunft hin seine Theologie zu durchdringen und sie in ihren Charakteristika durch Symposien, Publikationen und andere wissenschaftliche Formate, vor allem aber in der Art des eigenen theologischen Denkens und Arbeitens zu fördern sowie auf dieser Grundlage das Gespräch mit herausragenden Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen der Gegenwart zu suchen.

Das Jubiläum wurde fast unbemerkt und ganz im Stil der Theologie und der Spiritualität von Joseph Ratzinger / Papst Benedikt begangen. Man mag dabei an die bekannte benediktinische Grundregel des Ora et labora denken. Eingerahmt durch das geistliche Programm des kirchlichen Stundengebets, der täglichen Messfeier und der Möglichkeit zum stillen Verharren in der Kapelle des Tagungshauses, stand neben den zahlreichen Gesprächseinheiten, die sich den aktuellen theologischen Fragen und den eigenen Arbeiten und Projekten ebenso widmeten wie dem Austausch persönlicher und kirchlicher Erlebnisse, der Samstag als eigentlicher Tagungstag im Zentrum der Zusammenkunft. Er war dem Thema „Kirche und Staat – Kirche und Gesellschaft“ gewidmet.

Den Tag, der mit der Kirche als Festtag „Mariä Geburt“ begangen wurde, eröffnete nach dem Morgenlob die Eucharistiefeier, die Kardinal Kurt Koch, Protektor des Neuen Schülerkreises, zelebrierte. In seiner bemerkenswerten Predigt entwickelte er eine kleine Theologie des Geburtstages, der in der Sicht des Glaubens eine Relativierung erfahre und erst mit dem Todestag als dem „Geburtstag zum ewigen Leben“ seine eigentliche und endgültige Bedeutung erhielte. Das werde auch an der Tatsache deutlich, dass die Kirche in ihrem liturgischen Kirchenjahr nur drei Geburtstage feiere (neben der Geburt Jesu Christi an Weihnachten die Geburt Johannes des Täufers und der Gottesmutter Maria), da bei ihnen bereits über dem Eintritt in diese Welt mit Blick auf das Geheimnis der Menschwerdung das Licht der Ewigkeit erstrahle. Ansonsten spiele bei den Heiligen das Verständnis ihres Todestages als Eintritt in das Licht ewiger Herrlichkeit die maßgebende Rolle.

Der Vormittag stand dann ganz im Zeichen des detailreichen Vortrags von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio (Jg. 1954), langjähriger Richter des Bundesverfassungsgerichts (1999-2011) in der Nachfolge von Paul Kirchhof und aktuell Professor am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Unter dem Titel „Grenzen des Rechts: Zur metaphysischen Beziehung notwendiger Ordnungen“ entwarf der weit über die Grenzen der Rechtswissenschaft bekannte Jurist und Träger zahlreicher Auszeichnungen (u.a. „Reformer des Jahres 2005“ durch die F.A.Z., Hanns Martin Schleyer-Preis, Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland) seine Perspektive der Jurisprudenz auf der Grundlage von Glaube und Vernunft.

An die Gastgeber gerichtet bemerkte er, dass Benedikt XVI. als Person dafür steht, was er als Theologe vertritt, die Einheit von Glaube und Vernunft. Basierend auf dieser Einheit entwickelte Di Fabio seine Hermeneutik: „Wenn Glaube und Vernunft eine Einheit des Unterschiedenen bilden, dann muss es möglich sein, vom Glauben auf die Welt zu schauen und von der säkularen Wissenschaft auf theologische Gehalte, mit Respekt vor dem Eigenwert der anderen Ordnung“. Dieser Blick eröffnete den Teilnehmern die Grundthese des Referenten vom „metaphysischen Defizit“ heutiger Rechtswissenschaft im Zusammenhang einer nachweisbaren partiellen Dysfunktionalität des Rechts. Die säkulare Wissenschaft habe sich aus dem Bereich des Transzendenten verabschiedet und das Recht habe den lange Zeit geltenden prozeduralen Charakter seiner Entwicklung verlassen. Di Fabio verfolgte hier einen systemtheoretischen Ansatz. Recht werde revidiert, verändert, vergrößert und somit stets komplexer. Gerade diese Ausdifferenzierung des Rechts, die letztlich jedoch in nicht wenigen Bereichen zu seiner Nichtbeachtung führe (z.B. Stabilitätsregeln der EU; das Schengen- bzw. Dublin-System, …), mache das metaphysische Defizit erkennbar. Jede ausdifferenzierte Wissenschaft brauche aber zu ihrer notwendigen Begrenzung einen Gegenpol. Das Recht bedürfe somit einer erneuerten Sicht auf die Quellen seiner Erkenntnis, die ihm Anspruch und Wirkkraft verleihen.

Unter Zustimmung zu dem von Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. insbesondere auch in seiner Regensburger Rede (2006) beschriebenen Verhältnis von Glaube und Vernunft und ihres unterschiedenen Aufeinanderverwiesenseins plädierte Di Fabio deshalb für eine verstärkte Sichtbarmachung tragender Grundlagen des Rechts, die sich sowohl aus dem Glauben als auch aus der denkerischen Kraft des Menschen und damit aus der Verantwortung gegenüber seiner geschenkten Freiheit entwickeln. Als Beispiele führte er den Gottesbezug in der Präambel des Bonner Grundgesetzes sowie die verfassungsrechtliche Struktur der Staatsgewalt an. Das Grundgesetz mit seinem Verweis auf die Würde des Menschen sei der

Versuch gewesen, vor die Aufklärung zurückzugreifen, wo im Renaissance-Humanismus das Menschenbild auf der Grundlage der Gottesebenbildlichkeit formuliert wurde. Auf der Grundlage einer Verschränkungsbeziehung von hellenistischer Philosophie und Offenbarung sollte so die Metaphysik in die Jurisprudenz hineingenommen werden. Gemäß Di Fabio stehen Glaube und Religion nicht außerhalb der Welt, sind aber ebenso wenig mit ihr kongruent. Die Kirche muss sich deshalb zur Vermeidung einer Selbstgefährdung ihres Glaubens stets in eine begründete Distanz zur Welt und Politik begeben, gleichzeitig sie jedoch zu durchdringen versuchen. Die Überlegungen des Referenten wurden im Anschluss an den Vortrag mit großer Zustimmung bedacht, zugleich aber auch in einer lang anhaltenden und konstruktiven Diskussion einer kritischen Sicht unterzogen.

Am Nachmittag standen dann Kurzreferate und Statements im Mittelpunkt der Arbeit, die inhaltlich den thematischen Leitfaden vom Vormittag fortsetzten. So entwickelte Prof. Dr. Christoph Ohly, 1. Vorsitzender des Neuen Schülerkreises e.V., unter dem Titel Gesunde Laizität. Staatskirchenrechtliche Dimensionen eines Schlüsselbegriffs im Denken von Joseph Ratzinger / Benedikt XVI. wesentliche Leitlinien dieser kirchlichen Vision des Verhältnisses von Kirche und Staat in der heutigen Zeit. Er betonte dabei insbesondere die Auswirkungen der recht verstandenen Trennung von Kirche und Staat sowie ihrer sinnvollen Kooperation (Gaudium et Spes, 76) für den einzelnen Gläubigen wie für die kirchliche Gemeinschaft. Schließlich sprach u.a. P. Prof. Dr. Vincent Twomey SVD, Mitglied des Schülerkreises, über das Verhältnis von Kirche und Politik im Kontext der Aussagen von Joseph Ratzinger, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Situation in seinem Heimatland Irland.

Auch in diesem Jahr konnte jeweils eine kleine Gruppe aus den beiden Schülerkreisen die Begegnung mit dem emeritierten Papst im Monastero Mater Ecclesiae erleben. Er zeigte sich wie immer sehr interessiert an den Ergebnissen der Tagung und auch an den persönlichen Lebenssituationen und Arbeiten der Mitglieder beider Schülerkreise. Mit Freude und Erwartung darf nun bereits auf das Treffen im kommenden Jahr geblickt werden!

Dr. Josef Zöhrer, Schülerkreis Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI.

Prof. Dr. Christoph Ohly / P. Dr. Sven Conrad FSSP Neuer Schülerkreis Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. e.V. (CNA Deutsch)

Ehemaliger Nuntius erhebt schwere Vorwürfe gegen Papst im Fall McCarrick

Erzbischof Carlo Maria Viganò fordert Franziskus zum Rücktritt auf, behauptet: Der Papst habe Benedikts Sanktionen aufgehoben und McCarrick gedeckt, zum Berater gemacht.

VATIKAN – In einer elfseitigen schriftlichen Zeugenaussage hat ein ehemaliger Apostolischer Nuntius in den Vereinigten Staaten mehrere hochrangige Prälaten der Mittäterschaft bei der Vertuschung der Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen Erzbischof Theodore McCarrick beschuldigt und behauptet, dass Papst Franziskus von den Sanktionen wusste, die Papst Benedikt XVI. gegen den damaligen Kardinal McCarrick verhängt hatte. Franziskus habe diese aber aufgehoben.

Erzbischof Carlo Maria Viganò, 77, der von 2011 bis 2016 als Apostolischer Nuntius in Washington D.C. diente, schrieb, dass Benedikt in den späten 2000er Jahren gegen „Kardinal McCarrick ähnliche Sanktionen verhängt hatte, wie sie ihm jetzt von Papst Franziskus auferlegt wurden“ und dass Viganò persönlich Papst Franziskus von diesen Sanktionen im Jahr 2013 erzählt habe.

Erzbischof Viganò behauptet in seiner schriftlichen Erklärung zudem, dass Papst Franziskus „weiterhin McCarrick gedeckt“ habe und nicht nur „die Sanktionen, die Papst Benedikt gegen ihn verhängt hatte, nicht berücksichtigte“, sondern McCarrick auch zu „seinem vertrauten Berater“ machte: Der ehemalige Erzbischof von Washington habe den Papst dabei beraten, eine Reihe von Bischöfen in den Vereinigten Staaten zu ernennen, darunter die Kardinäle Blase Cupich von Chicago und Joseph Tobin von Newark.

Erzbischof Viganò teilt in seiner Zeugenaussage mit, sein „Gewissen gebiete“ ihm, die Wahrheit bekannt zu machen, da „die Korruption die Spitze der Hierarchie der Kirche erreicht hat“. Zum Abschluss seiner Erklärung fordert er Papst Franziskus und all jene, die an der Vertuschung von Erzbischof McCarricks Missbrauch beteiligt waren, zum Rücktritt auf.

Am 20. Juni 2018 suspendierte Kardinal Pietro Parolin auf Anweisung von Papst Franziskus den ehemaligen Kardinal McCarrick, nachdem eine Untersuchung der New Yorker Erzdiözese einen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen als „glaubwürdig und begründet“ beurteilte. Am selben Tag erfuhr die Öffentlichkeit, dass die Erzdiözese Newark und die Diözese Metuchen in New Jersey drei Anschuldigungen wegen sexuellen Fehlverhaltens McCarricks gegenüber erwachsenen Männern erhalten hatten. Seitdem haben Medien über Jahrzehnte langes Fehlverhalten und wiederholten Missbrauch berichtet. Unter den Opfern: Ein Jugendlicher, drei junge Priester oder Seminaristen und ein Mann, den McCarrick ab dem Alter von 11 Jahren missbraucht haben soll, wie CNA Deutsch berichtete.

Laut Viganò hatte Papst Benedikt XVI. bereits früher Sanktionen gegen McCarrick verhängt, die denen von Kardinal Parolin ähneln. „Der Kardinal sollte das Seminar, in dem er lebte, verlassen“, so Viganò, „es war ihm auch verboten, öffentlich die Messe zu feiern, an öffentlichen Versammlungen teilzunehmen, Vorträge zu halten, zu reisen, mit der Verpflichtung, sich einem Leben des Gebets und der Buße zu widmen“. Viganò dokumentierte nicht das genaue Datum, sondern erinnerte sich, dass die Sanktionen bereits 2009 oder 2010 verhängt worden seien.

Bereits Jahre vor den Maßnahmen Benedikts gegen McCarrick hatten die Vorgänger von Erzbischof Viganò in der Nuntiatur – die Erzbischöfe Gabriel Montalvo und Pietro Sambi – den Heiligen Stuhl „sofort“ darüber informiert, als sie von Erzbischof McCarricks „schwerwiegend unmoralischen Verhalten gegenüber Seminaristen und Priestern“ erfahren hatten, so der pensionierte italienische Vatikan-Diplomat.

Viganò zufolge hat Erzbischof Montalvo den Vatikan erstmals im Jahr 2000 alarmiert und darum gebeten, dass der Dominikaner-Pater Boniface Ramsey die Vorwürfe in einem Brief an Rom bestätigt. Im Jahr 2006, so Viganò, habe er persönlich, als Delegierter für päpstliche Vertretungen im Staatssekretariat, ein Memo an seinen Vorgesetzten, Kardinal Leonardo Sandri, geschrieben und vorgeschlagen, gegen McCarrick „ein Exempel zu statuieren“, das eine „medizinische Funktion“ haben könnte, um zukünftigen Missbrauch zu verhindern und eine „sehr ernsthafte Skandalisierung der Gläubigen“ zu minimieren.

Er stützte sich dabei auf eine Anklageschrift, die Erzbischof Pietro Sambi dem Staatssekretär Kardinal Tarcisio Bertone übermittelt hatte, in der ein des Missbrauchs schuldiger Priester Vorwürfe gegen McCarrick von „großer Heftigkeit und Abscheulichkeit“ erhoben hatte, einschließlich „verderblicher Verhaltensweisen“ und der „frevelhaften Feier der Eucharistie“

Doch laut Viganò wurde sein Memo ignoriert und bis Ende der 2000er Jahre wurde nichts unternommen – eine Verzögerung, von der Erzbischof Viganò behauptet, dass sie auf das Konto der Komplizenschaft der Staatssekretäre unter Johannes Paul II. und Benedikt XVI., geht: der Kardinäle Angelo Sodano und Tarcisio Bertone.

Erzbischof Viganò erklärt weiter, dass er im Jahr 2008 ein zweites Memo geschrieben habe, diesmal an Kardinal Sandris Nachfolger als Sostituto im Staatssekretariat, Kardinal Fernando Filoni. Dieses enthielt eine Zusammenfassung der Untersuchungen von Richard Sipe, einem Psychotherapeuten und Spezialisten für klerikalen sexuellen Missbrauch, welches Sipe selber Benedikt in Form einer Erklärung geschickt habe. Viganò sagte, dass er das Memo beendete, indem er gegenüber seinen Vorgesetzten „wiederholte, dass ich es für notwendig hielt, so schnell wie möglich einzugreifen, indem man McCarrick den Kardinalshut abnimmt“.

Wiederum, so der Viganò, stieß seine Bitte auf taube Ohren und er schreibt, er sei „sehr bestürzt“ gewesen, dass beide Memoranden ignoriert wurden, bis Sipes „mutige und verdienstvolle“ Aussage „das gewünschte Ergebnis“ habe.

„Benedikt tat, was er tun musste“, sagte Erzbischof Viganò gegenüber dem „National Catholic Register“ vom 25. August, „aber seine Mitarbeiter – der Staatssekretär und alle anderen – haben es nicht so umgesetzt, wie sie es hätten tun sollen, was zu der Verzögerung führte.“

„Sicher ist,“ schreibt Viganò in seinem Zeugnis, „dass Papst Benedikt gegen McCarrick die oben genannten kirchenrechtlichen Sanktionen verhängte und dass sie ihm vom Apostolischen Nuntius in den Vereinigten Staaten, Pietro Sambi, mitgeteilt wurden“.

Der „National Catholic Register“ hat von unabhängiger Seite bestätigt bekommen, dass Benedikt die Vorwürfe gegen McCarrick auf jeden Fall bekannt waren: Der emeritierte Papst erinnere sich daran, Kardinal Bertone angewiesen zu haben, Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn er sich nicht mehr an die genauen Einzelheiten erinnere.

Im Jahr 2011, kurz nach seiner Ankunft in Washington D.C., habe er persönlich die Sanktionen gegen McCarrick diesem noch einmal mitgeteilt, so Erzbischof Viganò. „Der Kardinal, der kaum verständlich murmelte, gab zu, dass er vielleicht den Fehler gemacht hatte, mit einigen Seminaristen in seinem Strandhaus im selben Bett zu schlafen, aber er sagte dies, als ob es keine Bedeutung hätte“, erinnert sich Viganò in seiner Zeugnisaussage

In seiner schriftlichen Erklärung schildert Viganò dann seine Einschätzung, wie McCarrick trotz der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen im Jahr 2000 zum Erzbischof von Washington D.C. ernannt werden konnte und wie seine Vergehen vertuscht wurden. Seine Aussage beschuldigt die Kardinäle Sodano, Bertone und Parolin und er besteht darauf, dass mehrere weitere Kardinäle und Bischöfe sehr wohl Bescheid wussten, darunter Kardinal Donald Wuerl, McCarricks Nachfolger als Erzbischof von Washington D.C.

„Ich selbst habe das Thema mehrmals gegenüber Kardinal Wuerl angesprochen, und ich brauchte gar nicht ins Detail zu gehen, denn es war mir sofort klar, dass er völlig Bescheid wusste“, schreibt Viganò.

Ed McFadden, ein Sprecher der Erzdiözese Washington, sagte gegenüber CNA, dass Wuerl kategorisch abstreitet, dass McCarrick vom Vatikan in seinem öffentlichen Wirken sanktioniert worden sei.

In der zweiten Hälfte von Viganòs Zeugenaussage geht es vor allem darum, was Papst Franziskus über McCarrick wusste, und wie der Pontifex handelte.

Erzbischof Viganò beschreibt ein Treffen mit Kardinal McCarrick im Juni 2013 in Sanctae Marthae, der Residenz des Papstes, bei der McCarrick ihm gegenüber „in einem Ton irgendwo zwischen zweideutig und triumphierend: ‚Gestern hat mich der Papst empfangen, morgen fliege ich nach China'“. Mit anderen Worten: Franziskus habe das von Benedikt verhängte Reiseverbot aufgehoben (ein weiterer Beweis hierfür ist ein Interview, das McCarrick dem – mit dem Register nicht zu verwechselnden – „National Catholic Reporter“ im Jahr 2014 gab).

Bei einem privaten Treffen einige Tage später, so Erzbischof Viganò, habe Papst Franziskus ihn gefragt: „Wie ist Kardinal McCarrick so?“, worauf Viganò antwortete: „Er verdarb Generationen von Seminaristen und Priestern und Papst Benedikt befahl ihm, sich zu einem Leben des Gebets und der Buße zurückzuziehen.“ Viganò fährt fort: Er glaube, dass der Zweck der Frage des Papstes gewesen sei „herauszufinden, ob ich ein Verbündeter von McCarrick war oder nicht“.

Es sei „klar“, dass seit der Wahl von Papst Franziskus McCarrick, jetzt befreit von allen Sanktionen, sich frei genug gefühlt habe, ständig zu reisen, Vorträge und Interviews zu geben, so Viganò.

Darüber hinaus fügt der Erzbischof hinzu, McCarrick sei „Königsmacher für Ernennungen in der Kurie und den Vereinigten Staaten“ geworden, „und der meistgehörte Berater im Vatikan für die Beziehungen zur Obama-Regierung“.

Viganò behauptet weiter, dass die Ernennungen von Kardinal Cupich nach Chicago und Kardinal Joseph Tobin nach Newark „unter anderem von McCarrick eingefädelt wurden“. Er sagte, dass keiner der Namen von der Nuntiatur vorgelegt wurde, deren Aufgabe traditionell darin besteht, der Kongregation für die Bischöfe eine Namensliste oder Terna vorzulegen. Er fügte hinzu, dass auch die Ernennung von Bischof Robert McElroy nach San Diego „von oben“ eingefädelt und nicht durch den Nuntius vorgeschlagen worden sei.

Der pensionierte italienische Diplomat bestätigt auch die Berichte des „National Catholic Registers“ über Kardinal Oscar Rodriguez Maradiaga und dessen Vertuschungsgebaren in Honduras und sagte, der Papst „verteidigt seinen Mann“ bis zum „bitteren Ende“, trotz der Anschuldigungen gegen ihn. Dasselbe gelte für McCarrick, so Viganò.

„Er [Papst Franziskus] wusste spätestens seit dem 23. Juni 2013, dass McCarrick ein Serientäter war“, sagte Erzbischof Viganò, aber obwohl Franziskus dies wusste, „deckte er ihn bis zum bitteren Ende“.

„Erst als er durch den Artikel über den Missbrauch eines Minderjährigen gezwungen wurde, wieder aufgrund der Berichterstattung der Medien, ergriff er Maßnahmen [gegen McCarrick], um sein eigenes Image in den Medien zu retten“, betont Viganò.

Der ehemalige amerikanische Nuntius wirft Papst Franziskus vor, „auf das Mandat verzichtet, das Christus Petrus gegeben hat, um die Brüder zu bestätigen“, und fordert ihn auf, „seine Fehler einzuräumen“ und „den Kardinälen und Bischöfen ein gutes Beispiel zu geben, die McCarricks Missbrauch vertuschten, und mit ihnen allen gemeinsam zurückzutreten“.

Gegenüber Journalisten sagte Erzbischof am 26. August, seine Hauptmotivation dafür, nun seine schriftliche Aussage zu machen sei, „das Leiden der Opfer zu beenden, neue Opfer zu verhindern und die Kirche zu schützen: Nur die Wahrheit kann sie frei machen“.

Er sagte auch, er wolle „mein Gewissen vor Gott von meiner Verantwortung als Bischof der Weltkirche befreien“ und fügte hinzu, dass er ein „alter Mann“ sei, der Gott „mit einem reinem Gewissen“ gegenüberstehen wolle.

„Das Volk Gottes hat das Recht, die volle Wahrheit auch über seine Hirten zu erfahren“, sagte er. „Sie haben das Recht, sich von guten Hirten führen zu lassen. Um ihnen vertrauen und sie lieben zu können, müssen sie sie offen, in Transparenz und Wahrheit kennen, wie sie wirklich sind. Ein Priester sollte immer ein Licht auf einer Kerze sein, überall und für alle.“

Dieser Artikel wurde aus dem englischen Original übersetzt und redigiert. Die Erstfassung erschien ursprünglich in der CNA-Schwesterzeitung „National Catholic Register„. (CNA Deutsch)

Neuer Generaloberer bei der Piusbruderschaft

ECÔNE – Das Generalkapitel der Priesterbruderschaft St. Pius X. hat Pater Davide Pagliarani für zwölf Jahre zum neuen Generaloberen gewählt. Das teilte die Piusbruderschaft auf ihrer Webseite mit.

Der neue Generalobere ist 47 Jahre alt und italienischer Staatsbürger. Er empfing im Jahr 1996 aus der Hand seines Vorgängers, Bischof Bernard Fellay, die Priesterweihe. Am heutigen Donnerstagen wurden die beiden neuen Generalassistenten gewählt. Es handelt sich um Bischof Alfonso Galarreta (61) und Pater Christian Bouchacourt (59).

Der neue Generalobere

Bevor er 2012 zum Rektor des Seminars „Maria Miterlöserin“ im argentinischen La Reja ernannt wurde, übte Pater Pagliarani das Amt des Distriktoberen für Italien aus. Nach der Annahme der Wahl habe Pater Pagliarani in der Seminarkirche von Ecône das Tridentinische Glaubensbekenntnis und den Antimodernisten-Eid abgelegt, so die Mitteilung weiter. Das Generalkapitel wird bis zum 21. Juli fortgeführt.

Hintergrund

Die 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Piusbruderschaft hat nach eigenen Angaben über 600 Priester, die weltweit in knapp 800 Messzentren wirken und auf allen Erdteilen vertreten sind. Die Priestergemeinschaft hat keinen voll anerkannten kanonischen Status. Seit Jahren steht sie immer wieder in Verhandlungen mit dem Vatikan bezüglich einer vollen Anerkennung.

Im Jahr 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der 1988 unerlaubt geweihten Bischöfe auf, die ein Haupthindernis für eine Annäherung gewesen war. Papst Franziskus verfügte im Zuge des Jahres der Barmherzigkeit, dass die Beichte bei Priestern der Bruderschaft erlaubt gehört werden kann; seit März 2017 können Priester der FSSPX auch – mit der Erlaubnis von Franziskus – die Ehe zwischen Gläubigen schließen, die von ihnen pastoral betreut werden. (CNA Deutsch)

Vatikan: Artikel zur Theologie des Papstes ein „AUSRUTSCHER“ oder FAKE NEWS?

Quelle: Vatican News (Screenshot am 15. März)

An diesem Montag veröffentlichte Vatican News zum fünften Jahrestag der Wahl von Papst Franziskus einen Artikel zur Theologie des Papstes. Offensichtliches Ziel des Artikels war es wohl, die Kritiker um Papst Franziskus zu widerlegen, die behaupten, dass seine Lehre einen Bruch mit Papst Benedikt XVI. und der Tradition der Kirche darstellen.

Der Artikel basierte auf einer vorangegangenen Pressekonferenz des Leiters des Sekretariats für Kommunikation, Erzbischof Dario Viganò. Hierbei veröffentlichte Viganò eine Fotografie eines Dankschreibens von Papst Benedikt XVI. zu einer elf Bände umfassenden Buchreihe über die Theologie von Franziskus. Auf der Pressekonferenz zitierte Viganò den Text des Dankschreibens vor den anwesenden Journalisten. Das mitgelieferte Pressefoto zeigte die erste Seite des Schreibens und die zweite Seite war durch einen Buchstapel verdeckt (Bild oben). Außerdem konnte man die letzten Zeilen der ersten Seite auf dem Foto nicht lesen.

Der Originalartikels bei Vatican News (mit Video) am 12. März mit dem Titel: Benedikt XVI. würdigt „innere Kontinuität“ zu Pontifikat von Franziskus

„In einem persönlichen Brief an den Priester Dario Viganò, Präfekt des vatikanischen Kommunikationssekretariats, kritisierte Benedikt das „törichte Vorurteil, wonach Papst Franziskus bloß ein praktisch veranlagter Mann ohne besondere theologische und philosophische Bildung sei, während ich selbst nur ein Theoretiker der Theologie gewesen wäre, der wenig vom konkreten Leben eines heutigen Christenmenschen verstanden hätte“.

Anlass für Benedikts Brief war die Vorstellung einer Buchreihe in elf Bändchen, in denen elf Theologen, darunter die Deutschen Peter Hünermann und Jürgen Werbick, „Die Theologie von Papst Franziskus“ untersuchen. Viganò hatte das Werk dem emeritierten Papst zugeschickt. Die Buchpräsentation fand am Montagabend in Rom statt, am Vorabend des fünften Pontifikatsjubiläums von Franziskus.

Benedikt schrieb, die Bände „zeigten zu Recht, dass Papst Franziskus ein Mann tiefer philosophischer und theologischer Bildung ist, und sie helfen somit, die innere Kontinuität zwischen den beiden Pontifikaten zu sehen, wenn auch mit allen Unterschieden in Stil und Temperament“.

Im Video-Interview mit Vatican News erläutert Viganò, dass Benedikt XVI. „zufrieden und glücklich über diese Buchreihe“ sei. Das Lehramt von Papst Franziskus sei voller Theologie, erläutert Viganò. „Natürlich gibt es Unterschiede, etwa im Charakter oder in der Art und Weise, sich auszudrücken“, fügt er an. Papst Benedikt habe mit seinem Brief „seinen wie immer bedeutsamen Beitrag zu einer inneren geistlichen Einheit der beiden Pontifikate – Papst Benedikt und Papst Franziskus – geleistet“, sagt Viganò“.

Viganò hatte versucht dem „dummen Vorurteil“ entgegenzuwirken, dass Papst Franziskus nur „ein praktischer Mann ohne besondere theologische oder philosophische Ausbildung sei und Papst Benedikt XVI. nur „ein Theoretiker der Theologie, der wenig Verständnis für das konkrete Leben eines heutigen Christen“ hätte, zu sein scheint. Ferner zitierte er Benedikt, das Buchprojekt helfe die innere Kontinuität zwischen den zwei Pontifikaten zu zeigen, obwohl mit allen Unterschieden in Stil und Temperament.

Der italienische Vatikanist Sandro Magister hatte die Pressekonferenz auf Band aufgezeichnet und nach dem ihm Zweifel gekommen waren, transkribierte er die Bandaufzeichnung und veröffentlichte den abgehörten Text am Dienstag auf seinem Blog.

Es stellte sich heraus, dass der erschienene Artikel nicht dem Inhalt des Dankschreibens von Papst Benedikt entsprach. Hier hatte Benedikt bewusst keine theologische Beurteilung über Franziskus beigesteuert, da er die Bücher mangels Zeit überhaupt nicht gelesen hatte und ihn andere Aufgaben derzeit vom Lesen abhalten würden.

Die fragwürdige Vorgehensweise zum Inhalt und Pressefoto der Veröffentlichung ging dann wie ein Lauffeuer durch die Medien.

Gegenüber Associated Press (AP) hat der Vatikan dann am Mittwoch eingeräumt, das Pressefoto digital manipuliert zu haben. AP hält diese Manipulation für eine Verletzung der journalistischen Standards. Schließlich wurde das Pressefoto weltweit durch die Medien genutzt und der fehlende Inhalt durch die Fotomanipulation verborgen geblieben ist.

LifeSiteNews hat diese Zusammenhänge publiziert und verwies letztlich auf eine Papstbotschaft:

„Im Januar verurteilte Papst Franziskus „Fake News“ in seiner Botschaft zum 52. Welttag der Kommunikation und sagte, dass dies die gleiche Strategie sei, die die Schlange im Garten Eden anwendet“.

Fake News oder nur ein Ausrutscher?

Ist die Vorgehensweise des Sekretariats für Kommunikation, oder besser gesagt, die von Msgr. Viganò, nur ein verzeihungswürdiger Ausrutscher oder ein klarer Fall von „Fake News“?

Sandro Magister hat zwar den gehörten Text aus der Pressekonferenz auf seinem Blog veröffentlicht, aber ist das wirklich der vollständige Inhalt? Bisher weiß das niemand. Der Vatikan wäre sicher gut beraten, würde er den vollständigen Text dieses Dankschreibens des emeritierten Papstes veröffentlichen.

Laut LifeSitNews gab der Vatikan keine Erklärung darüber ab, warum die letzten Zeilen des Schreibens verwischt wurden. Ferner wollte der Vatikan nie den vollständigen Text des Dankschreibens veröffentlichen. (vh)

Benedikts Amtsverzicht: Erinnerung eines früheren Papst-Sekretärs

 

Fünf Jahre schon sind vergangen, seit Papst Benedikt XVI. ankündigte, er werde auf sein Amt verzichten. Sein ehemaliger Sekretär Alfred Xuereb sagt im Gespräch mit Vatican News, Benedikt habe den Schritt „aus Liebe zur Kirche“ getan.

Mario Galgano und Alessandro Gisotti – Vatikanstadt.

Es war ein Rosenmontag, der 11. Februar 2013. An jenem Tag sprach Benedikt XVI. im Vatikan vor Kardinälen. Auf Latein verlas er eine Erklärung, die nicht alle auf Anhieb verstanden: Der Papst gab seinen Amtsverzicht zum Ende des Monats bekannt. Einer seiner engsten Mitarbeiter war Alfred Xuereb. Der aus Malta stammende Priester wirkte als zweiter Privatsekretär des Papstes, und ihn weihte Benedikt etliche Tage vor dem großen Schritt ein, wie uns der Monsignore im Interview erzählt.

„Es gibt so viele Erinnerungen, die ich von Papst Benedikt habe und ich will sie nicht vergessen, denn es war eine schöne Zeit mit ihm. Selbstverständlich war sein Amtsverzicht der wohl prägendste Moment gewesen. Ich kann mich noch gut erinnern. Es war der 5. Februar 2013, als mich Papst Benedikt zu sich rief. Er bat mich, Platz zu nehmen, dann teilte er mir seine Entscheidung mit“, erinnert sich Monsignore Xuereb. „Spontan habe ich überlegt, ihn zu fragen: ,Warum denken Sie nicht nochmal darüber nach?´ Aber dann habe ich mich zurückgehalten, weil ich überzeugt war, dass er lange gebetet hatte.“

Xuereb erinnert sich, dass ihm genau in diesem Moment ein Detail einfiel, das er schon „ziemlich lange“ beobachtet hatte: „Jedes Mal, bevor er die Feier der Messe in der Privatkapelle begann, verharrte er in der Sakristei lange im Gebet. Auch wenn die Glocke zum Messbeginn läutete, so blieb er trotzdem still im Gebet vor dem Kruzifix versunken. Ich dachte dann jeweils, dass er für etwas ganz besonders Wichtiges beten würde. Und an jenem 5. Februar, als Papst Benedikt mir seine Entscheidung mitteilte, dachte ich: ,Also hat er genau dafür gebetet.´“

Als dann am 11. Februar Benedikt XVI. seinen Amtsverzicht verkündet hatte, habe er, Xuereb, den ganzen Tag geweint, erinnert sich der Kurienmitarbeiter weiter. „Selbst während des Mittagessens vergoss ich Tränen, und Benedikt verstand, dass ich sehr aufgewühlt war. Ich sagte zu ihm, Heiliger Vater, und Sie? Waren Sie gelassen? Und er antwortete mir mit einem entschiedenen Ja, denn seine Mühsal war schon vorbei. Er war gelassen, weil er sicher war, dass er diese Entscheidung gut überlegt hatte. Er hatte sie im Frieden getroffen und nach dem Willen Gottes.“

Der Abschied sei ein weiterer „gefühlsvoller Moment“ gewesen, so Xuereb weiter. Benedikt XVI. habe ihm mehrmals gesagt, dass er, Xuereb, dem neuen Papst dienen werde. Als Franziskus gewählt wurde, habe dann Benedikt XVI. seinem Nachfolger mitgeteilt, dass Xuereb – falls von Franziskus erwünscht – für ihn arbeite dürfe, denn rein formal war der Malteser auch nach dem Amtsverzicht weiterhin Sekretär Benedikts gewesen.

„Aus dem Staatssekretariat bekam ich dann die Meldung, ich solle so schnell wie möglich Castel Gandolfo verlassen, wo Benedikt sich aufhielt, und sofort im Sekretariat von Papst Franziskus anfangen, weil es schon viel Post zur Aufarbeitung gab“, erzählt Xuereb. Er habe geweint, als er dies dem emeritierten Papst mitteilte. Benedikt habe ihn zum Abschied gesegnet. Das letzte Mal, dass er ihn persönlich traf, war am 14. Oktober 2017, da feierte der Monsignore Geburtstag. „Ich habe ihn in sehr guter Verfassung vorgefunden. Er hat ein gutes Gedächtnis und stellte mir viele Fragen.”

Alfred Xuereb ist heute Generalsekretär des vatikanischen Sekretariats für die Wirtschaft. Als zweiter Privatsekretär von Papst Benedikt hatte er seit 2007 gewirkt. (vatican news)

Benedikt schreibt, ein „Pilger auf dem Heimweg“ zu sein

VATIKANSTADT – In einem neuen Brief schreibt Papst emeritus Benedikt XVI., er sei in der letzten Phase seines Lebens, und wenn auch seine körperlichen Kräfte schwinden, sei er von einer „Liebe und Güte“ umfangen, die er sich nie hätte vorstellen können.

„Ich kann nur sagen, dass ich am Ende eines langsamen Niedergangs der körperlichen Kräfte innerlich ein Pilger auf dem Heimweg bin“, so Benedikt in dem am 7. Februar in der italienischen Tageszeitung „Corriere della Sera“ veröffentlichten Brief.

„Es ist eine große Gnade für mich, auf dieser letzten Wegstrecke, die manchmal etwas ermüdend ist, von einer Liebe und Güte umgeben zu sein, die ich mir nie hätte vorstellen können.“

Benedikts Brief ist an den italienischen Journalisten Massimo Franco von „Corriere della Sera“ gerichtet. Dieser hatte dem emeritierten Papst – fünf Jahre nach Benedikts Rücktritt – Briefe übermittelt, darunter vor allem Nachfragen nach seinem Wohlbefinden.

Benedikt löste einen weltweiten Schock aus, als er am 11. Februar 2013 seinen Rücktritt verkündete und erklärte, dass der Stuhl Petri ab 20.00 Uhr unbesetzt sei. Ein Konklave wurde berufen, und am 13. März 2013 wurde Jorge Mario Bergoglio zum Bischof von Rom gewählt – und nahm den Namen Franziskus an.

In seinem Brief, der am heutigen 7. Februar auf der Titelseite von „Corriere della Sera“ veröffentlicht wurde, sagt Benedikt, er sei gerührt, dass so viele Leser der Zeitung „wissen wollen, wie ich diese letzte Zeit meines Lebens verbracht habe“.

Er schreibt darin, dass er die Fragen und Sorgen der Leser als Teil der Zuneigung zu schätzen weiß, die er erfahren durfte. Er nehme sie als „Begleitung“ in der letzten Phase seines Lebens wahr.

„Deswegen“, sagte er, „kann ich nicht anders, als dankbar zu sein, und versichere euch alle meines Gebets. Freundliche Grüße.“ (CNA Deutsch)

Franziskus besuchte Benedikt XVI. vor Weihnachten

Papst Franziskus hat seinem Vorgänger Benedikt XVI. persönlich die Weihnachtsgrüße überbracht. Franziskus besuchte den emeritierten Papst am vergangenen Donnerstag.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Rund eine halbe Stunde lang dauerte das Treffen der beiden in der Residenz des emeritierten Papstes. Benedikt XVI. wohnt seit seinem Amtsverzicht in dem Kloster „Mater Ecclesiae“ in den Vatikanischen Gärten. Franziskus überbrachte die Weihnachtsgrüße und Wünsche und tauschte sich kurz mit dem emeritierten Papst aus. Das Kloster „Mater Ecclesiae“ ist genau einen Kilometer von der Papstwohnung im Gästehaus Santa Marta entfernt. (vatican news)

Erzbischof Gänswein über „Benedikt XVI. – Seine Papstjahre aus nächster Nähe“

Aus nächster Nähe berichtet über die Päpste, Rom und die Weltkirche EWTN-Romkorrespondent Paul Badde. Nun legt der bekannte Autor und Historiker ein Buch über die Papstjahre 2005 – 2013 vor, in dem er, zum Teil sehr persönlich, das Pontifikat von Papst Benedikt XVI darstellt.

Vorstellen kann ein solches Werk wohl niemand besser als Benedikts treuer Privatsekretär und auch unter Franziskus weiter als Präfekt des Päpstlichen Hauses dienende Erzbischof Georg Gänswein. Auf Anfrage von CNA Deutsch hat sich Erzbischof Gänswein freundlicherweise bereit erklärt, das Buch vorzustellen.

Dieses Buch ist lebendige Erinnerung. Es sind über 60 ausgewählte Berichte aus jenen Tagen, als Joseph Ratzinger nach über 400 Jahren der erste Papst aus Deutschland war und Badde als Korrespondent der Tageszeitung „Die Welt“ ihn dabei aus großer Nähe begleitet hat. Es ist ein Werk aus fast acht Jahren und ich erinnere mich noch an viele dieser Stücke, als hätte ich sie gestern gelesen. Benedikt XVI. habe ich im Januar 1995 im Campo Santo Teutonico in Rom als Kardinal und Hüter des Glaubens der katholischen Kirche kennengelernt. Badde kenne ich seit dem Fest Peter und Paul 2003.

Ich kam gerade aus dem Petersdom und einem päpstlichen Hochamt mit dem heiligen Johannes Paul II., wohin ich Kardinal Ratzinger als dessen Sekretär begleitet hatte, noch im Talar und Rochett, als Badde mich in Begleitung seiner Frau auf der Piazza della Città Leonina ansprach. Es stellte sich als der neue Korrespondent der WELT vor, der von seiner Redaktion in Berlin von Jerusalem nach Rom entsandt worden war, und fragte, ob er mich einmal zu einem Gespräch einladen könne. Er wohnte in der Via delle Grazie nebenan; ich wohnte damals noch in der Domus Sanctae Marthae und der Kardinal an der Piazza Città Leonina vor dem Passetto, der alten Fluchtmauer aus dem päpstlichen Palast.

So trafen wir uns bald mehrmals, wobei es an brisanten Themen in Rom nie mangelte, über die es sich auszutauschen lohnte. Bald gingen danach auch verschiedene Anfragen Baddes an den Kardinal über meinen Schreibtisch, über die ich ihn näher kennenlernte – und Zeuge seiner hartnäckigen Recherchen wurde. Kurz danach hatte ich auf Empfehlung eines Freundes sein Buch über „Maria von Guadalupe“ gelesen, als eine große Reportage ganz eigenen Stils, an die sich das hier vorliegende Buch heute als letztes aus seiner Hand einreiht.

Auffällig war von Anfang an in seinen Arbeiten für mich, dass Badde in der säkularen Welt der Medien ein unverwechselbares katholisches Profil hatte, das er ohne Scheu und souverän zum Ausdruck brachte. Dass es dabei an Gegnern und Anfeindungen gegen ihn nicht mangelte, wird keinen wundern. Seinem Handwerk haben dieser Konflikt und seine klare Position nie geschadet – im Gegenteil. Ich habe in Rom kaum einen Journalisten kennengelernt, der sorgfältiger, mutiger, hartnäckiger und analytischer bei seiner Spurensuche war als er, und der danach das Ergebnis seiner Recherchen immer mit außerordentlichem Sprachwillen auszudrücken versuchte.

Nach der Wahl Joseph Ratzingers zum Papst am 19. April 2005 verfolgte ich Baddes Arbeit dann vor allem in seiner Berichterstattung über Benedikt XVI., in der er ebenfalls wieder eine Ausnahmestellung unter den Journalisten Roms innehatte, von dessen Arbeiten dieses Buch nun eine kleine Auswahl bereitstellt – und von denen nicht wenige Arbeiten in diesem Zeitraum auch Papst Benedikt XVI. selbst schon bei ihrem Erscheinen beeindruckt haben, wie ich weiß.

Es ist also kein Schnellschuss, sondern ein Buch, das in acht Jahren – von 2005 bis 2013 – mit vielen Mühen entstanden ist. Mehr Arbeit, mehr Sachverstand, mehr Recherchen und Reisen und mehr Nähe wird wohl in kaum einem zweiten Buch über „unseren Papst“ stecken. Dennoch ist es keine Heiligenbiografie, sondern die kritische, humorvolle und hier und da auch kämpferische Begleitung des Papstes durch acht Jahre aus dem Blickwinkel eines gestandenen Reporters, als Zeugenschaft eines zuverlässigen Chronisten.

Ich habe mich immer gewundert, wie nah Paul Badde Papst Benedikt XVI. in diesem Zeitraum von draußen erfasst hatte, über alle Mauern des Vatikans hinweg. Dass er dessen revolutionären Schritt seines Amtsverzichts nicht vorhergesehen hat, ändert daran nichts. Diesen Schritt hat keiner voraussehen können, mich aus der allernächsten Nähe des Papstes aus Bayern eingeschlossen. Badde hat allerdings so früh wie kaum ein anderer erkannt und oft beschrieben, dass Benedikt ein Radikaler im Wortsinn war, das heißt, dass er sein Leben daran setzte, die katholische Kirche immer neu an ihre Wurzel (lateinisch: Radix) in Jesus Christus aus Nazareth zu erinnern und anzubinden – und dass der große Konservative auch immer ein Revolutionär war, wenn es darum ging, die Glut des Glaubens unter der Asche vieler Ruinen zu schützen und neu anzufachen.

Darum freue ich mich jetzt auch besonders über dieses Denkmal, das Badde dem „Papa emeritus“ über die Jahre seiner Vollmacht auf dem Stuhl Petri hier weit über unsere Zeit hinaus errichtet hat. Dieses Zeugnis hat Bestand. Es wird unsere Zeit überdauern. Für dieses Buch können besonders auch die Deutschen deshalb nur dankbar sein und für immer stolz auf Benedikt XVI., diese einzigartige Figur in den Schuhen des Fischers Petrus – in einem einmaligen Zeitfenster der Geschichte, dessen Zeugen wir alle sein durften.

Rom, am 19. Dezember 2017

+ Georg Gänswein

Präfekt des Päpstlichen Hauses,

Privatsekretär von Papst em. Benedikt XVI.

(CNA Deutsch)

D: Kardinal Kasper – Scharlatan und Intrigant (?)

Kardinal Kasper, Liebling von Papst Franziskus und Intrigant gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. Kasper nimmt Papst Franziskus abermals gegen Kritik in Schutz. Es geht um die Debatte um das Vaterunser. Franziskus will offenbar auch hier seinen persönlichen Willen durchsetzen und einen Passus verändern.

Papst Franziskus

„Und führe uns nicht in Versuchung“, wie es etwa in der deutschen und auch in der italienischen Version des Vaterunser heißt, sei „keine gute Übersetzung“, sagte der Papst in einem Interview mit dem italienischen Sender TV2000. „Lass mich nicht in Versuchung geraten“ wäre besser, so Franziskus“

Über diese mögliche Veränderung im Vaterunser gibt es eine teils heftige Diskussion. Mag jeder selbst entscheiden ob eine derartige Veränderung notwendig ist oder nicht.

Kardinal Kasper äußerte sich in einem Leserbrief an die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zu dem Thema. Radio Vatikan kommentiert ihn wie folgt:

„… Walter Kasper hat Papst Franziskus in der Vaterunser-Debatte gegen Kritik in Schutz genommen. Dass der Papst die berühmte Bitte „und führe uns nicht in Versuchung“ gerne anders übersetzen würde, sei „noch lange kein Attentat weder auf die Ökumene noch auf die wissenschaftliche Exegese“, betonte Kasper. Der emeritierte Kurienkardinal äußerte sich in einem Leserbrief an die „Frankfurter Allgemeine Zeitung. Ferner verwiss Kasper darauf, dass bereits 1992 die Übersetzung „las uns nicht in Versuchung geraten“ für den Katechismus der Katholischen Kirche im Spiel war. Radio Vatikan führt weiter aus: Diesen Text habe damals der „wissenschaftlich ja wohl nicht ganz unbedarfte Kardinal Joseph Ratzinger“ erarbeitet, und Papst Johannes Paul II. habe ihn veröffentlicht. Darauf beziehe sich auch Papst Franziskus mit seinem neuen Übersetzungsvorschlag“.

Kasper bezeichnet seinen ehemaligen Kardinalskollegen und emer. Papst Benedikt XVI. als wissenschaftlich ja wohl nicht ganz unbedarften Kardinal“. Diese Äußerung beweist klar seine Geisteshaltung zu Benedikt. Kasper handelt wie ein Scharlatan.

Rückblick: Konklave 2005 und 2013 – Gruppe St. Gallen und Team Bergoglio

Beim letzten Konklave im Jahr 2013 hatte Kasper das Glück, an der Papstwahl noch teilnehmen zu dürfen. Papst Benedikt hatte zum 28. Februar 2013 seinen Amtsverzicht bekannt gegeben. Kasper wurde aber erst am 05. März 80 Jahre alt und hatte somit das Recht an der Papstwahl am 12. März teilzunehmen. Entscheidend ist hierbei der Tag der Sedisvakanz, also der 28. Februar.

Aus mehreren Quellen weiß man heute, dass Kardinal Kasper hinter den Kulissen die Wahl von Kardinal Jorge Bergoglio vorangetrieben hatte. Schon bei der Wahl seines Kardinalskollegen Joseph Ratzinger im Jahr 2005 zum Papst, hatte Kasper gegen Ratzinger insgeheim intrigiert.

Ein inspiratives geheimes Netzwerk namens „Gruppe Sankt Gallen“ hatte sich zum Ziel gesetzt, den Einfluss des damaligen Glaubenspräfekten Joseph Kardinal Ratzinger zurückzudrängen und dessen Wahl zum Papst zu verhindern. Wie man weiß, ist dieser Versuch kläglich gescheitert. Die „Gruppe St. Gallen“ und ein seit mindestens 2005 existierendes „Team Bergoglio“ sind beide nach geltendem Kirchenrecht unter Strafe verbotene Vereinigungen bzw. Wahlabsprachen. Zu diesen konspirativen Vereinigungen gehörten laut etlichen Berichten in der internationalen Presse mindestens die folgenden Kardinäle:

Gruppe St. Gallen

  • Kardinal Martini (Initiator des Geheimzirkels, verstoben 2012)

Team Bergoglio

  • Kardinal Danneels (bis 2010 Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Belgien)
  • Kardinal Kasper (bis 2010 Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  • Kardinal Lehmann (bis 2016 Bischof von Mainz)
  • Kardinal Murphy-O’Connor (bis 2009 Erzbischof von Westminster, verstorben 2017)

Papst Benedikt XVI. und Kardinal Kasper

Mit der Wahl Ratzingers zum Papst begannen diese Kardinäle das Pontifikat Benedikts zu boykottieren und schließlich die Wahl Jorge Bergoglios vorzubereiten, was ja letztlich 2013 dann gelungen ist. Müsste Kardinal Kasper, der so herablassend über den emer. Papst Benedikt XVI. redet und wegen seiner Intrigen in den Konklaven 2005 und 2013 nicht umgehend aus dem Kardinalskollegium entfernt werden? Ist ein derartiger Kirchenmann noch untragbar für die Katholische Kirche? (vh)

Papst Franziskus und seine fragwürdigen Personalentscheidungen

Der Papst hat Kraft seines Amtes in der Kirche höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt (CIC Can. 331). Er ist also schlicht und einfach höchste Autorität der Kirche. Der Primat des Papstes verhindert so gar, das irgend eine Person gegen Urteile oder Dekrete des Papstes ein Beschwerdeverfahren einleiten oder in Berufung gehen könnte (CIC Can. 333, § 3). Oder anders gesagt, der Papst kann von keiner anderen Instanz zur Verantwortung gezogen werden „Prima Sedes a nemine iudicatus“ (CIC Can. 1404).

Papst Franziskus (80) ist in der Amtsausführung seines Primats in vielen Dingen anders als seine Vorgänger in den vielen Jahrhunderten zuvor, allerdings werfen seine Personalentscheidungen immer wieder Fragen auf, geben dem Beobachter unlösbare Rätsel zu knacken, oder stehen in eklatantem Widerspruch zu bestehenden Dekreten und Richtlinien.

Der jüngste Fall: Gerhard Ludwig Kardinal Müller (69)

Am letzten Freitag eröffnete Franziskus im Rahmen einer Privataudienz Kardinal Müller, dass seine fünfjährige Amtszeit als Präfekt der Kongregation für die Glaubensfragen nicht verlängert werde. Müller hatte dieses Amt seit 02. Juli 2012 inne, nach dem Papst Benedikt XVI. ihn vom Bischofsamt in Regensburg nach Rom geholt hatte. Ein gefundenes Fressen für so manchen Journalisten. Man titulierte Müller, wie so häufig, als Hardliner und Scharfmacher. Laut eigener Aussage war Müller vollkommen überrascht von seiner Abberufung.

„Differenzen zwischen mir und Papst Franziskus gab es nicht“, sagte Müller der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“. Der Papst habe aber beschlossen, ab sofort nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zuzulassen. „Ich war der Erste, bei dem er das umgesetzt hat.“

Müllers eigene Aussagen sind sicherlich nicht anzuzweifeln. Die Art und Weise dieser Personalentscheidung ist nicht nur einzigartig in der Kirchengeschichte, sondern stellt in mehrfacher Hinsicht einen Affront dar. Man stelle sich bitte einmal vor, man selbst sei in einer hohen beruflichen Position und man erfährt am Freitag von seinem Chef das man am Montag seinen Posten nicht mehr anzutreten braucht. Allein diese Tatsache beweist, welche Führungsqualitäten Franziskus in Personalentscheidungen praktiziert. Die Krönung der Nichtverlängerung der Amtszeit ist dann noch die Aussage, ab sofort werden nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zugelassen. Natürlich kann der Papst die Amtszeiten restriktiv mit fünf Jahren handhaben. Leitende Kardinäle, höhere Prälaten sowie Mitglieder und Konsultoren werden vom Papst ernannt und grundsätzlich für fünf Jahre berufen. Diese Berufung gilt übrigens nicht für den Kardinalstaatssekretär und die Mitglieder des Staatssekretariats, die Apostolische Kammer, die Apostolische Signatur und die Rota Romana. Diese fünf Jahresregel geht zurück auf Papst Paul VI. und dessen Motu proprio „Pro Comperto“ aus dem Jahr 1967. Man findet sie auch in der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS “ über die Römische Kurie von Papst Johannes Paul II. von 1988. Bisher wurden die Amtszeiten der Dikasterienleiter stillschweigend oder durch Veröffentlichung im Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls um weitere fünf Jahre verlängert.

Diese unbekannte und neue Regel scheint Franziskus im stillen Kämmerlein im Gästehaus Santa Marta gefasst zu haben. Weder der Papst noch sein Staatssekretariat hat bis zum Fall Müller derartiges auch nur im Ansatz publik gemacht. Ein verantwortlicher Personalentscheider gibt modifizierte Regeländerungen bekannt, bevor sie zur Anwendung kommen und nicht mit der ersten Personalentscheidung. Auch ein Kardinal Müller hat das Recht von seinem Papst zu erfahren warum er nicht mehr gebraucht wird. Die Aussage mit der „sofortigen fünfjährigen Amtszeit“ ist eine schwache und fadenscheinige Begründung. Ist dieser Papst nicht Manns genug, Müller die Wahrheit ins Gesicht zu sagen? Bezeichnend waren an diesem Freitag auch die Reaktionen des deutschen Episkopats. Es gab nämlich keine einzige Stellungnahme! Nicht mal der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx hatte auch nur ein Wort zu sagen. Soviel zur Kollegialität des Deutschen Episkopats.

Die nahe Zukunft wird zeigen wie Ernst es dem Papst mit dieser neuen Regelung wirklich ist. Der nächste Amtsverlust droht dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Kultur, Gianfranco Kardinal Ravasi (74) Anfang September diesen Jahres. Außer der Päpstliche Rat für die Kultur fällt vorher der Kurienreform zum Opfer.

Ernennung von Renato Raffaele Kardinal Martino (84) zum Kardinalprotodiakon

Der Kardinalprotodiakon ist der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinal im Ordo der Kardinaldiakone. Entscheidend ist hierbei, die Reihenfolge der Ernennung am Tag der Kreierung. Er ist somit „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen) seiner Kardinalsklasse. Seine Aufgabe ist es, nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionslogge der Peterskirche aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Am 21. Oktober 2013 endete die Amtszeit des damaligen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Die Geschichte dieses Kardinalsamtes reicht über 400 Jahre zurück und Päpste besetzten es immer zeitnah mit einem Nachfolger, nicht so Franziskus. Er lässt acht Monate verstreichen, bevor er einen Nachfolger ernennt und wirft die bis dato geltende Regelung kommentarlos über den Haufen. Er ernennt am 12. Juni 2014 Kardinal Martino, zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 80 Jahre alt, zum Nachfolger von Kardinal Tauran. Martino konnte bereits bei seiner Ernennung die Aufgabe des Kardinalprotodikons überhaupt nicht wahrnehmen. Kardinäle über 80 Jahre haben kein Wahlrecht in einem Konklave und sind somit von der Papstwahl ausgeschlossen. Für den Fall eines Konklaves bestimmte Franziskus Kardinal Levada diese Aufgabe wahrzunehmen. Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist aber unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni 2014 in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet einen Tag später in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme. Kardinal Levada wurde am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben und wurde selbst am 15. Juni 2016 80 Jahre alt. Dank dem Papst hat die Kirche bis zum heutigen Tag keinen Kardinalprotodiakon der die Aufgaben in einem künftigen Konklave wahrnehmen könnte.

Geschichte und Traditionen bedeuten Franziskus scheinbar nur wenig. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Beide Fälle, Kardinal Martino und Müller, bestätigen das eindrucksvoll. Der Primat des Papstes kann dafür aber keine Rechtfertigung sein.

Kardinal Müller hat sicherlich mehr als einmal dem Papst den Spiegel vorgehalten. Aber ist das nicht auch eine Aufgabe des Präfekten der Glaubenskongregation? Das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ ist seit seinem Erscheinen im März 2016 in aller Munde und auch in der Kritik. Selbst hohe Würdenträger der Kirche interpretieren es unterschiedlich. Müller hat mehrfach von „nicht überzeugenden“ Interpretationen gesprochen. So mancher Katholik hält die Zulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete für einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Sakrament der Ehe. „Amoris laetitia“ sowie die Personalpolitik des Papstes so manchen Katholiken in Gewissenskonflikte gebracht und viele haben sich bereits von der Kirche abgewandt. Diese Entwicklungen hat an vorderster Front nicht der Priester in der Gemeinde, sondern Papst Franziskus zu verantworten. (vh)