Kardinal Kasper erwartet Ende der Kontroverse um Amoris Laetitia

VATIKANSTADT – Ist die Kontroverse um Amoris Laetitia und die widersprüchlichen Interpretationen des Lehrschreibens nun geklärt und beendet? Diese Erwartung äußert Kardinal Walter Kasper in einem Gastkommentar für die deutschsprachige Sektion von Radio Vatikan.

Durch die Veröffentlichung des Briefes von Papst Franziskus an die Bischöfe von Buenos Aires im Amtsblatt des Vatikans sei „die leidige Auseinandersetzung“ nun „hoffentlich beendet“, schreibt darin der emeritierte Kurienkardinal.

Die „große Mehrheit des Volkes Gottes hat dieses Schreiben schon bisher mit Freude dankbar aufgenommen und darf sich jetzt bestätigt fühlen“, schreibt Kardinal Kasper.

Die mit dem – auf den 5. September 2016 datierten – Papstbrief verknüpfte Interpretation einer Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten in Einzelfällen sei in der Lehre der Tradition begründet, so Kasper weiter.

„Der Kardinalfehler der teilweise heftigen Kritik war, dass sie sich an einer einzigen Anmerkung festgebissen und diese aus dem Gesamtzusammenhang herausgerissen hat.“

Den „Kritikern von Amoris Laetitia“ wirft Kardinal Kasper einen „einseitigen moralischen Objektivismus“ vor, der „die Bedeutung des persönlichen Gewissens beim sittlichen Akt“ unterbewerte.

Damit sei nicht geleugnet, dass das Gewissen auf die objektiven Gebote Gottes achten müsse, so Kasper. „Aber allgemeingültige objektive Gebote (…) können nicht mechanisch oder rein logisch deduktiv auf konkrete, oft komplexe und perplexe, Situationen angewandt werden“.

Ohne im Detail auf die Fragen der Dubia einzugehen, betont Kardinal Kasper, es sei vielmehr zu fragen, „welches in der konkreten Situation die rechte und billige Anwendung des Gebots“ sei.

„Das hat nichts mit einer Situationsethik zu tun, welche keine allgemeingültigen Gebote kennt, es geht auch nicht um Ausnahmen vom Gebot, sondern um die Frage der als Situationsgewissen verstandenen Kardinaltugend der Klugheit“.

Ein solche „Anwendung eines Gesetzes“ kenne der weltliche Rechtsbereich in der Unterscheidung von Mord und Totschlag im Fall einer Tötung eines Menschen, argumentiert Kardinal Kasper weiter.

Zudem stehe Papst Franziskus damit „klar auf dem Boden des II. Vatikanischen Konzils, das gelehrt hat, dass das Gewissen die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen ist, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist (Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 16)“. (CNA Deutsch)

Rom: Flugblätter ermahnen Papst Franziskus

Laut dem Vatikanexperten Marco Tosatti tauchten erstmals am 02. Dezember anonyme Flugblätter in römischen Kirchen auf. Diese Flugblätter kritisierten deutlich das Pontifikat von Papst Franziskus. Das Flugblatt zeigt den Papst umrahmt von einem Rosenkranz und sieben Gebetsanliegen.

Die sieben Gebetsanliegen

Das Rom muss zum Glauben zurückkehrt.
Die Mutter Gottes Vorrang vor Luther hat.
Der Glaube vor der Politik kommt.
Das Pannella und Bonino nicht länger als Vorbilder genannt werden.
Der Papst mit den Kardinälen redet, bevor er mit Journalisten spricht.
Der Papst Priester und Orden nicht mehr verfolgt, die er nicht mag.
Der Papst vor denen nicht mehr schweigt, die Familie und Leben bekämpfen.

STILUM CURI (Screenshot am 09. Dezember)

 

Der oder die Urheber der Flugblätter sind nicht bekannt. Menschen die die Geschehnisse in der Kirche verfolgen, wissen genau was hinter diesen Anliegen steht, sagt Tosatti auf seiner Internetseite „STILUM CURIAE“.

Lutherjubiläum

Hier wird auch Kritik an der Veröffentlichung der Vatikanbriefmarke des Amt für Philatelie und Numismatik zum Lutherjubiläum geäußert. Dargestellt auf der Marke sind Martin Luther und sein protestantischer Mitstreiter, Philipp Melanchthon; beide knien vor Jesus Christus am Kreuz und im Hintergrund dargestellt ist die Stadt Wittenberg.

Pannella und Bonino

Marco Pannella, in Italien nicht unumstritten, hatte sich vor seinem Tod 2016 für ein Recht auf Ehescheidung, Abtreibung und die Legalisierung von Cannabis eingesetzt. Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, hatte Pannella lobend erwähnt. Papst Franziskus selbst bezeichnete Emma Bonino im letzten Jahr als „vergessene Größe Italiens“, obwohl sie sich ebenfalls seit Jahrzehnten für die Abtreibung ungeborenen Lebens einsetzt.

Kardinäle und Journalisten

Die Priorität, Kardinäle vor Journalisten, meint sicherlich den Publizisten Scalfari und die Kardinäle der Dubia.

Priester und Orden

Nach Tosatti ist hierbei ein Teil des Ordens der Franziskaner gemeint.

Diese Flugblattaktion ist um so peinlicher, weil sie im eigenen Bistum des Papstes in Rom stattfand. Auch eine Schlappe für die Papstunterstützer. Behaupten sie doch immer wieder, die größte Mehrheit der Gläubigen stehe hinter dem Pontifex. Die römische Realität scheint jedoch eine andere Sprache zu sprechen. Das Pontifikat des Franziskus bekommt zunehmend schmerzliche Risse in ihrer Geschichte. (vh)

D: Kirchenrechtler fordert Papstkritiker zu Gehorsam auf

Radio Vatikan (Screenshot vom 07. November)

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller fordert Kritiker von Papst Franziskus zum Gehorsam auf. Nachdem der Papst mit lehramtlicher Autorität festgelegt hat, wie Seelsorger mit wiederverheirateten Geschiedenen umgehen sollen, sei mittlerweile „völlig klar, was der Papst meint“. Das sagte Schüller dem Online-Portal „Kirche und Leben“.

„Die Kardinäle und Bischöfe müssen nun endgültig diese Sicht der Dinge annehmen und sie gegenüber ihren Gläubigen so vermitteln. Jetzt ist endgültig geklärt, was 99 Prozent der Katholiken ja ohnehin schon verstanden haben.“

Schüller bezog sich darauf, dass das Amtsblatt des Vatikans für 2016 Dokumente veröffentlicht hat, die sich auf den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen beziehen. Der Streit um eine entsprechende Fußnote im Papstschreiben Amoris Laetitia hatte zu einem Dubia-Brief von Kardinälen geführt (dubia, lat.: Zweifel).

Dann hat man gegenüber Dritten zu schweigen

„Die »Acta Apostolicae Sedis« sind das offizielle Publikationsorgan des Heiligen Stuhls, in dem kirchenamtlich veröffentlicht wird, was verbindlich für die Kirche lehramtlich und kirchenrechtlich festgelegt ist“, so Schüller. Franziskus habe sich damit „mit lehramtlicher Verbindlichkeit“ geäußert. „Damit ist klar: Dies hat jeder katholische Gläubige mit religiösem Verstandes- und Willensgehorsam (c. 752 CIC) anzunehmen.“

Das gilt, wie der Kirchenrechtler betont, auch für Kardinäle. Zwar sei es in der Kirchengeschichte immer wieder mal vorgekommen, dass Kardinäle mit der Entscheidung eines Papstes „nicht zurecht“ kämen. Doch „dann hat man gegenüber Dritten im Gehorsam gegenüber dem Papst zu schweigen und keine Gegenpolitik zu leisten – und Bischöfe und Kardinäle schon mal gar nicht“.

Kardinäle hätten sich „zu besonderer Treue gegenüber dem Papst verpflichtet“, mahnt Schüller. „Sie haben dann schlichtweg zu schweigen und dem Papst bedingungslos zu gehorchen und jedwede öffentliche Äußerungen zu unterlassen, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie eine andere Sicht der Dinge haben.“ (rv)

Kardinal Burke spricht über die Dubia – ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung

VATIKANSTADT – Auf den Tag genau ein Jahr nach der Veröffentlichung der Dubia hat Kardinal Raymond Leo Burke einen „letzten Appell“ an Papst Franziskus gerichtet. Er bitte ihn, Schlüsselaspekte seiner moralischen Lehre zu klären, so der amerikanische Kardinal.

Die Situation „verschlechtert sich fortlaufend“, sagte Burke in einem Interview mit dem National Catholic Register (NCR). Er wende sich daher erneut

„an den Heiligen Vater und die ganze Kirche“, um zu unterstreichen „wie dringend es ist, dass, in der Ausübung des Amtes, dass er vom Herrn empfangen hat, der Papst seine Brüder im Glauben bestätigen sollte mit einer klaren Äußerung zur Lehre sowohl der christlichen Moral also auch der Bedeutung der sakramentalen Praxis der Kirche“.

Am 19. September 2016 unterzeichnete Kardinal Burke, zusammen mit Kardinal Walter Brandmüller und den seitdem verstorbenen Kardinälen Joachim Meisner und Carlo Caffara die Dubia an Papst Franziskus. Sie veröffentlichten diese am 14. November 2016, nachdem klar geworden war, dass der Papst darauf nicht antworten würde.

In der Kirche werden seit langer Zeit zur Klärung von Fragen der Glaubenslehre Dubia – wörtlich „Zweifel“ – gestellt. In diesem Fall drehen sich diese primär um das achte Kapitel der nachsynodalen Exhortation Amoris Laetitia. Die vier Kardinäle bitten unter anderem um Klärung der Frage, ob die bisherige Lehre der Kirche noch gültig ist, dass geschiedene und staatlich Wiederverheiratete, die mit ihrem neuen Partner in einer sexuellen Beziehung leben, nicht die Sakramente empfangen können.

Seit der Veröffentlichung von Amoris Laetitia haben verschiedene Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe dies unterschiedlich interpretiert: In einigen katholischen Diözesen ist es seitdem – unter Berufung auf Amoris Laetitia – möglich, unter bestimmten Umständen in solchen Fällen nun zur Kommunion zu gehen. In anderen ist dies weiterhin – unter Berufung auf die beständige Lehre der Kirche – nicht möglich.

„Das Anliegen war und ist, genau festzustellen, was der Papst als Nachfolger Petri lehren wollte“, sagte Kardinal Burke gegenüber dem NCR. Mit seinem Appell an Franziskus wolle er auch die beiden verstorbenen Unterzeichner der Dubia ehren. Die derzeitige Situation mache die Fragen des Bittschreibens „um so dringender“, so Burke im Interview.

Was bisher geschah: Ein Überblick

Am 8. Oktober 2013, ein gutes halbes Jahr nach seiner Wahl, kündigte Papst Franziskus an, er werde im Oktober 2014 eine Außergewöhnliche Synode über Familie und Evangelisierung abhalten, gefolgt von einer Bischofssynode zum gleichen Thema im Oktober 2015.

Im September 2015, kurz vor der zweiten Synode, drückten 800.000 Individuen und Verbände aus 178 Nationen in einer Petition an den Papst ihre Sorge aus, dass nach der ersten Synode – deren Handhabung ins Kreuzfeuer scharfer Kritik gekommen war – „weitverbreitete Verwirrung“ herrsche.

Am 8. April 2016 veröffentlichte Franziskus als Abschlussdokument das fast 300 Seiten umfassende Lehrschreiben Amoris Laetitia.

Am 28. April 2016 warnte der renommierte Philosoph Robert Spaemann gegenüber CNA Deutsch, das Schreiben stelle möglicherweise einen Bruch mit der kirchlichen Lehrtradition dar. In einem zweiten Kommentar für CNA Deutsch präzisierte er seine Äußerungen dazu weiter.

Im Juli 2016 schrieben 45 katholische Gelehrte, Würdenträger und Geistliche einen Bittbrief an alle Kardinäle und Patriarchen der Kirche. Darin ersuchten sie die Kardinäle, Papst Franziskus aufzufordern, einige Passagen in Amoris Laetitia richtig zu stellen.

Am 19. September 2016 übermittelten vier Kardinäle – Joachim Meisner, Walter Brandmüller, Carlo Caffara und Raymond Burke – dem Papst einen Bittbrief, in dem sie um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen baten.

Am 18. November warf Papst Franziskus in einem Interview mit „Avvenire“ (der Zeitung der italienischen Bischofskonferenz) Kritikern vor, Amoris Laetitia „nicht verstanden zu haben“. Das liege daran, dass diese Personen nach dem Schema „schwarz oder weiß“ dächten, „selbst wenn wir im Fluss des Lebens unterscheiden müssen“, so Franziskus.

Am 4. Dezember sagte der enge Papst-Vertraute und Jesuitenpater Antonio Spadaro in einem Interview mit „Crux„, dass die Fragen der Dubia eigentlich schon bei der Synode beantwortet worden seien. Absolution in der Beichte und Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete sei nun, dank Amoris Laetitia, möglich.

Am 7. Dezember 2016 warnte der Freiburger Theologieprofessor Helmut Hoping in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass eine „Revision der katholischen Sexualmoral insgesamt“ auf dem Spiel stehe, nicht nur die Frage des Kommunionempfangs.

Am 14. Januar 2017 veröffentlichten die Bischöfe Maltas Leitlinien, die geschiedenen Wiederverheirateten ermöglichten, nach „ehrlicher Prüfung“ ihres Gewissens selber zu entscheiden, ob sie zur Kommunion gehen – auch wenn sie weiterhin nicht enthaltsam lebten. Die Änderung begründeten die Bischöfe mit Amoris Laetitia.

Am 1. Februar 2017 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz Leitlinien zu Amoris Laetitia, die eine Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete unter bestimmten Umständen einführten. Auch wenn es Einzelfälle seien, gebe es nun grundsätzlich die „Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen“.

Dagegen erklärte am gleichen Tag der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerald Ludwig Müller, dass aus seiner Sicht Amoris Laetitia im Licht der gesamten Lehre der Kirche interpretiert werden müsse und diese nicht ändere, ja nicht ändern könne. Ihm „gefalle nicht“, wenn Bischöfe dies anders interpretierten, so der ehemalige Bischof von Regensburg.

Am 3. Februar 2017 veröffentlichte Bischof Vitus Huonder von Chur Leitlinien, in denen die Heiligkeit des Ehebandes betont und eine geduldige Begleitung und Eingliederung von Gläubigen unterstrichen wurde. Eine Kommunion oder Absolution für geschiedene Wiederverheiratete machten die Leitlinien jedoch abhängig von der Frage der Enthaltsamkeit der Betroffenen, so der Oberhirte aus der Schweiz.

Ebenfalls im Februar 2017 veröffentlichten die International Confraternities of Catholic Clergy, ein Zusammenschluss von über 1.000 Priestern aus den USA, Irland, Australien und anderen Ländern, ein Statement zu Amoris Laetitia. Darin plädierten sie für eine Klärung der offenen Fragen angesichts unterschiedlicher Auslegungen und „wachsender Unterschiede in der Praxis“.

Am 14. März 2017 wandte sich Regensburgs Bischof Rudolf Voderholzer mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese. Darin betont er, dass niemand ausgeschlossen werde und jeder Katholik die Messe besuchen solle. Wer jedoch als geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion zugelassen werden wolle, der müsse in seinem Bistum zumindest weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben.

Am 11. August 2017 veröffentlichten dutzende Katholiken eine Correctio Filialis des Papstes. Diese „Zurechtweisung wegen der Verbreitung von Häresien“ führte sieben Thesen an, die der Pontifex verbreite und „dadurch eine große und unmittelbare Gefahr für die Seelen“ verursache, so die Unterzeichner, darunter der ehemalige Chef der Vatikanbank, Ettore Gotti Tedeschi, der deutsche Schriftsteller Martin Mosebach und zahlreiche weitere.

Am 25. September 2017 erklärte dagegen der Leiter der Bischofskongregation und kanadische Kardinal Marc Ouellet, Amoris Laetitia führe aus seiner Sicht zwar ein, dass jetzt „in Ausnahmefällen“ Menschen zur Kommunion und Lossprechung in der Beichte zugelassen werden, die es bislang nicht sind. Aber dies stelle für ihn keinen Bruch mit der Lehre oder der Sakramentendisziplin dar, so der Würdenträger.

Ende September 2017 appellierten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und Kardinal Gerhard Ludwig Müller für einen Dialog zur Klärung der offenen Fragen um Amoris Laetitia.

Am 18. Oktober 2017 veröffentlichten Bischöfe, Priester, Theologen und andere einen „offenen Brief“ als „Initiative Pro Pope Francis“, in dem sie dem Papst danken und ihrer „vollen Unterstützung“ versichern.

Am 8. November 2017 kommentierte Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia in einem Vortrag vor Priestern, die Kontroverse über Amoris Laetitia habe „viel Gutes vernebelt„. Wo Verwirrung über einen päpstlichen Text herrsche, müsse dieser aber auf eine Art interpretiert werden, die vereinbar sei mit der Lehre der vorangegangenen Päpste. (CNA Deutsch)

Kardinal Müller müht sich um Ausgleich im Streit um „Amoris Laetitia”

Kardinal Gerhard Ludwig Müller bemüht sich um Ausgleich im innerkatholischen Streit um den Weg der Familienseelsorge, den Papst Franziskus mit „Amoris Laetitia” eingeschlagen hat. Das päpstliche Schreiben habe „polarisierende Thesen” über eine eventuelle Wiederzulassung zur Kommunion von Geschiedenen in zivilen Zweitehen hervorgerufen, und diese Thesen bedrohten „die Einheit der Kirche”, beklagt der Kardinal im Vorwort zu einem neuen Buch des italienischen katholischen Politikers Rocco Buttiglione. In einzelnen Fällen sei der Empfang der Sakramente der Buße und der Kommunion für Gläubige in sogenannten irregulären Lebenssituationen möglich, schreibt Müller.

Der Kardinal geht damit auf klare Distanz zu dem als „Dubia“ bekannt gewordenen Brief von vier Kardinälen, die dem Papst das Abrücken von der überlieferten katholischen Lehre in Fragen der Moral vorwerfen. „Amoris Laetitia” stehe keineswegs im Gegensatz zur überlieferten Lehre, führt Kardinal Müller aus. Im Gegenteil bestätige das Schreiben die „innere und äußere Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe“.

Zu vermeiden: „kalte Anwendung der dogmatischen Gebote und kirchenrechtlichen Vorschriften“

Es gebe aber Lebenslagen, in denen ein verlassener Ehepartner „keinen anderen Ausweg findet, als sich einem gutherzigen Menschen anzuvertrauen“, schreibt Müller. Das Ergebnis seien „eheähnliche Beziehungen“. Hier brauche ein Beichtvater viel geistliches Unterscheidungsvermögen, um mit dem Betroffenen einen Weg der Umkehr zu finden, der nicht in Extreme fällt, so der Kardinal. Zu vermeiden sei eine „billige Anpassung an den relativistischen Zeitgeist“, aber auch „eine kalte Anwendung der dogmatischen Gebote und der kirchenrechtlichen Vorschriften“.

Ein Punkt, den Kritiker an „Amoris Laetitia“ oft nicht recht verstünden, sei das Gesetz der Gradualität, fährt Müller fort. Graduell sei natürlich nicht das Gesetz, sondern seine Anwendung auf einen konkreten Menschen in seinen konkreten Lebensumständen. „Gott ist dem Menschen besonders nahe, der sich auf dem Weg der Umkehr macht, der zum Beispiel die Verantwortung für die Kinder einer Frau übernimmt, die nicht seine rechtmäßige Ehefrau ist, und der auch nicht die Pflicht vernachlässigt, sich um die Frau zu sorgen. Das gilt auch für den Fall, in dem er […] noch nicht dazu in der Lage ist, alle Erfordernisse des moralischen Gesetzes zu erfüllen.“ Zwar sei eine in sich sündhafte Handlung deshalb weder legitim noch gottgefällig, so Kardinal Müller, doch könne ihre Anrechenbarkeit als Schuld gemindert werden, „wenn der Sünder sich an die Barmherzigkeit Gottes wendet“ und „mit demütigem Herzen“ um Erbarmen bitte.

Priester sollen Menschen in irregulärer Situation nicht öffentlich demütigen

Der Priester könne auch nicht einen Menschen in irregulärer Situation öffentlich demütigen, indem er ihm öffentlich die Kommunion verweigert und seinen Namen vor der Gemeinde beschädigt, so Müller weiter. „In den Umständen des heutigen sozialen Lebens könnte es schwierig sein zu bestimmen, wer ein Sünder ist.“ Zwar müsse der Priester allgemein dazu ermahnen, nicht ohne Beichte zur Kommunion zu gehen, doch nach der Lossprechung in der Beichte „darf die Heilige Kommunion nicht einmal öffentlichen Sündern verwehrt werden“, erinnerte der Kardinal.

Müller, der als weithin respektierter Dogmatiker bis Juli des Jahres die vatikanische Glaubenskongregation leitete, lud Kritiker wie allzu verwegene Interpreten von „Amoris Laetitia“ dazu ein, das päpstliche Schreiben gemeinsam „ohne gegenseitige Vorwürfe und Verdächtigungen“ und im Licht der Tradition zu lesen. Es brauche auch eine „brennende pastorale Sorge für alle jene, die sich in schwierigen Ehe- und Familiensituationen befinden und besonders die mütterliche Unterstützung der Kirche brauchen“.

Buttigliones Buch „Wohlmeinende Antworten auf Kritiker von ‚Amoris laetitia'“ erscheint in Italien am 10. November. Die Zeitung „La Stampa” veröffentlichte vorab lange Auszüge aus Kardinal Müllers Vorwort. (rv)

D: Brandmüller warnt vor Schisma in der Kirche

Quell: Radio Vatikan (Screenshot am 28. Oktober)

Kardinal Brandmüller, einer der Dubia Kardinäle warnt vor einem Schisma in der Kirche. „Gelte die erneute zivile Heirat nach der Scheidung in der Kirche nicht mehr als Sünde, führe das zu einem Schisma, einer Spaltung der Kirche, warnte Brandmüller in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Artikel der Kath. Nachrichtenagentur (kna) bei Radio Vatikan (rv) am 28. Oktober 2017.

Zum Artikel:  >> D: Brandmüller verteidigt „Dubia“-Anfrage

Vatikan: Welche Aufgaben hat Kardinal Burke bei Gericht?

Die Berufung von Kardinal Raymond L. Burke an die Apostolische Signatur hat die Frage aufgeworfen, worin die Arbeit der Mitglieder dieses höchsten Kirchengerichts besteht. Der US-amerikanische Kardinal, dem auch Kritiker hohe Kompetenz im Kirchenrecht bescheinigen, hatte bis 2014 als Präfekt der Signatur gewirkt, ehe Papst Franziskus ihn zum Kardinalpatron des Malteserordens bestimmte. Nun holte Franziskus den Kardinal zurück an das Gericht, allerdings nicht als Leiter, sondern als Mitglied. Burke gilt als traditionsverbunden. Zusammen mit drei weiteren Kardinälen hatte er dem Papst in einem Brief seine Zweifel – „dubia“ – über den von Franziskus eingeschlagenen Kurs in moraltheologischen Fragen unterbreitet; Franziskus hat dieses Schreiben der vier Kardinäle nicht beantwortet.

Die Apostolische Signatur steht an der Spitze der Gerichtsbarkeit in der katholischen Weltkirche. Die Mitglieder – etwa 18 an der Zahl – sind zugleich Richter. Franziskus ernannte zusammen mit Burke noch vier weitere neue Mitglieder des Gerichts.

Geleitet wird die Apostolische Signatur vom Präfekten, der jeweils ein Kardinal ist und das ganze Jahr über anwesend sein muss. Anders die Mitglieder: Sie sind Kardinäle oder Bischöfe aus der ganzen Weltkirche, die drei- bis viermal pro Jahr zu Richterkollegien am Sitz des Tribunals in Rom zusammenkommen und dabei gemeinsam Urteile fällen. Außerdem treffen sich alle Angehörigen der Signatur zur Vollversammlung, wenn Grundsatzfragen zur kirchlichen Rechtspflege auf Weltebene zu klären sind. Dies ist nicht oft der Fall: Die letzte Vollversammlung an der Signatur war im Februar 2011 und erörterte die Rolle des Ehebandverteidigers im Ehenichtigkeitsprozess.

Wie arbeiten die Richter der Signatur?

Die Richter der Signatur erhalten die Akten der einzelnen Fälle nach Hause zugestellt, wo sie sie studieren und sich ihre Meinung bilden. Das Urteil fällen die Richter gemeinsam im Kollegium, normalerweise zu fünft. Die verhandelten Streitsachen betreffen beispielsweise Nichtigkeitsbeschwerden gegen Urteile oder endgültige Dekrete der Römischen Rota, des päpstlichen Berufungsgerichts für die gesamte Weltkirche. Darüber hinaus fungiert die Signatur als Verwaltungsgerichtshof, die Richter entscheiden also über Beschwerden gegen Verwaltungsakte im Bereich des Heiligen Stuhls.

Nicht befasst ist die Signatur mit Einzelverfahren zur Ehenichtigkeit. Die Frage nach dem Umgang mit Gläubigen, die nach gescheiterten, aber gültigen katholischen Ehen ein zweites Mal zivil heiraten, berührt einen sensiblen Punkt in der katholischen Kirche. Papst Franziskus hatte in seinem nachsynodalen Schreiben „Amoris Laetitia“ die Möglichkeit eröffnet, solche Menschen im Einzelfall nach einer gewissenhaften Prüfung wieder zum Empfang der Kommunion zuzulassen. Konservative Kräfte, unter ihnen Kardinal Burke, verwerfen eine solche Möglichkeit mit Verweis auf die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe. Unbenommen bleibt aber die Möglichkeit, die Gültigkeit der Ehe zu prüfen.

Verfahren zur Ehenichtigkeit sind Aufgabe der Rota, nicht der Signatur

Wenn eine sakramental geschlossene katholische Ehe scheitert, haben die Partner ein Anrecht darauf, die Gültigkeit ihrer Ehe gerichtlich prüfen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Ehe von Anfang an nicht gültig zustande kam, gilt sie als nichtig, das heißt, sie hat nach katholischer Auffassung vor Gott nie bestanden. In einem solchen Fall können der Mann und die Frau mit anderen Partnern eine neue kirchliche Ehe eingehen und sind in einer regulären Situation.

Anders verhält es sich mit katholischen Gläubigen, deren erste Ehe scheitert und zivil geschieden wird, kirchlich aber gültig ist. Eine zweite Heirat kann dann nur standesamtlich erfolgen und gilt nicht vor der Kirche. Dieser Gruppe von Gläubigen, den sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“, galt ein beträchtlicher Teil der Arbeit bei den beiden Familien-Bischofssynoden. Die Ergebnisse dieser weltkirchlichen Beratungen flossen in das päpstliche Schreiben „Amoris Laetitia“ ein.

Ehenichtigkeitsprozesse beginnen am jeweils zuständigen diözesanen oder interdiözesanen Gericht. Gegen das dort gefällte Urteil können die Eheleute Berufung einlegen, und zwar am örtlichen Berufungsgericht oder an der Römischen Rota. Sollte das zweite Urteil nicht gleichlautend mit dem ersten sein, besteht noch die Möglichkeit der Berufung an der Römischen Rota, die dann in dritter Instanz entscheidet. (rv)

Kardinäle plädieren für Dialog zur Klärung offener Fragen um Amoris Laetitia

Kardinal Parolin: „Wege finden, einander zu verstehen“ – Kardinal Gerhard Ludwig Müller: Theologisch profunde Disputation statt Polemik und Einschüchterungsversuche.

VATIKANSTADT- Einer der ranghöchsten Vertreter der Kurie, Kardinal Pietro Parolin, hat diese Woche einen Dialog zur Klärung offener Fragen um Amoris Laetitia gefordert.

Vor dem Hintergrund des Erscheinens einer „Correctio Filialis“, die Papst Franziskus vorwirft, Irrlehren zu verbreiten, sagte Kardinal Parolin am Donnerstag, wer nicht die Meinung des Papstes teile, dem stehe frei, dies zu äußern, „doch über diese Dinge muss man nachdenken und Wege finden, einander zu verstehen“, zitierte der britische „Catholic Herald“ den Kardinalstaatssekretär.

Einen Dialog forderte auch Kardinal Gerhard Ludwig Müller in einem neuen Interview mit dem „National Catholic Register“ (NCR). In der aktuellen Situation könne nicht Polemik und Rhetorik helfen, sondern „nur eine profunde theologische Diskussion“, so der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation gegenüber dem Vatikanisten Edward Pentin.

Kardinal Müller warnte vor einem Klima der Angst, vor Polemik und Einschüchterungen und plädierte für eine klärende Debatte:

„Eine mögliche Lösung könnte eine Gruppe von Kardinälen sein, die der Heilige Vater bestellt um eine theologische Disputation zu führen mit einigen prominenten Vertretern der Dubia und der ‚Zurechtweisungen‘ über die verschiedenen und manchmal umstrittenen Interpretationen mancher Aussagen im achten Kapitel von Amoris Laetitia.“

Die als Dubia im September 2016 mit der Bitte um Klärung von vier Kardinälen formulierten Fragen wurden im November – zwei Monate später – veröffentlicht, nachdem der Papst den Brief nicht beantwortet hatte. Auch eine spätere Bitte um eine Audienz der Kardinäle blieb ohne Antwort. Im neuen Interview mit dem NCR sagt Kardinal Müller:

„Am besten wäre es gewesen, wenn der Heilige Vater vor einer Veröffentlichung eine Audienz abgehalten hätte“.

Die von den Dubia völlig unabhängige Correctio Filialis wurde mit damals 40 Unterschriften am 11. August 2017 zugestellt, und dann im September im Internet in mehreren Sprachen veröffentlicht, darunter auch auf Deutsch.

Zu den Unterzeichnern gehören der Schriftsteller Martin Mosebach, der ehemalige Präsident der Vatikanbank, Ettore Gotti Tedeschi, der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, sowie laut Herald mittlerweile auch der emeritierte Bischof René Henry Gracida und der Forschungsdirektor des Ian Ramsey Zentrums für Wissenschaft und Religion der Oxford University, der Priester Andrew Pinsent.

Hintergrund: Was bisher geschah

Am 8. Oktober 2013, ein gutes halbes Jahr nach seiner Wahl, kündigte Papst Franziskus an, er werde im Oktober 2014 eine Außergewöhnliche Synode über Familie und Evangelisierung abhalten, gefolgt von einer Bischofssynode zum gleichen Thema im Oktober 2015.

Im September 2015, kurz vor der zweiten Synode, drückten 800.000 Individuen und Verbände aus 178 Nationen in einer Petition an den Papst ihre Sorge aus, dass nach der ersten Synode – deren Handhabung ins Kreuzfeuer scharfer Kritik gekommen war – „weitverbreitete Verwirrung“ herrsche.

Am 8. April 2016 veröffentlichte Franziskus als Abschlussdokument das fast 300 Seiten umfassende Lehrschreiben Amoris Laetitia.

Am 28. April 2016 warnte der renommierte Philosoph Robert Spaemann gegenüber CNA Deutsch, das Schreiben stelle möglicherweise einen Bruch mit der kirchlichen Lehrtradition dar. In einem zweiten Kommentar für CNA Deutsch präzisierte er seine Äußerungen dazu weiter.

Im Juli 2016 schrieben 45 katholische Gelehrte, Würdenträger und Geistliche einen Bittbrief an alle Kardinäle und Patriarchen der Kirche. Darin ersuchten sie die Kardinäle, Papst Franziskus aufzufordern, einige Passagen in Amoris Laetitia richtig zu stellen.

Am 19. September 2016 übermittelten vier Kardinäle – Joachim Meisner, Walter Brandmüller, Carlo Caffara und Raymond Burke – dem Papst einen Bittbrief, in dem sie um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen baten.

Am 18. November warf Papst Franziskus in einem Interview mit „Avvenire“ (der Zeitung der italienischen Bischofskonferenz) Kritikern vor, Amoris Laetitia „nicht verstanden zu haben“. Das liege daran, dass diese Personen nach dem Schema „schwarz oder weiß“ dächten, „selbst wenn wir im Fluss des Lebens unterscheiden müssen“, so Franziskus.

Am 4. Dezember sagte der enge Papst-Vertraute und Jesuitenpater Antonio Spadaro in einem Interview mit „Crux„, dass die Fragen der Dubia eigentlich schon bei der Synode beantwortet worden seien. Absolution in der Beichte und Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete sei nun, dank Amoris Laetitia, möglich.

Am 7. Dezember 2016 warnte der Freiburger Theologieprofessor Helmut Hoping in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass eine „Revision der katholischen Sexualmoral insgesamt“ auf dem Spiel stehe, nicht nur die Frage des Kommunionempfangs.

Am 14. Januar 2017 veröffentlichten die Bischöfe Maltas Leitlinien, die geschiedenen Wiederverheirateten ermöglichten, nach „ehrlicher Prüfung“ ihres Gewissens selber zu entscheiden, ob sie zur Kommunion gehen – auch wenn sie weiterhin nicht enthaltsam lebten. Die Änderung begründeten die Bischöfe mit Amoris Laetitia.

Am 1. Februar 2017 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz Leitlinien zu Amoris Laetitia, die eine Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete unter bestimmten Umständen einführten. Auch wenn es Einzelfälle seien, gebe es grundsätzlich die „Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen“.

Dagegen erklärte am gleichen Tag der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerald Ludwig Müller, dass aus seiner Sicht Amoris Laetitia im Licht der gesamten Lehre der Kirche interpretiert werden müsse und diese nicht ändere, ja nicht ändern könne. Ihm „gefalle nicht“, wenn Bischöfe dies anders interpretierten, so der ehemalige Bischof von Regensburg.

Am 3. Februar 2017 veröffentlichte Bischof Vitus Huonder von Chur Leitlinien, in denen die Heiligkeit des Ehebandes betont und eine geduldige Begleitung und Eingliederung von Gläubigen unterstrichen wurde. Eine Kommunion oder Absolution für geschiedene Wiederverheiratete machten die Leitlinien jedoch abhängig von der Frage der Enthaltsamkeit der Betroffenen, so der Schweizer Oberhirte.

Ebenfalls im Februar 2017 veröffentlichten die International Confraternities of Catholic Clergy, ein Zusammenschluss von über 1.000 Priestern aus den USA, Irland, Australien und anderen Ländern, ein Statement zu Amoris Laetitia. Darin plädierten sie für eine Klärung der offenen Fragen angesichts unterschiedlicher Auslegungen und „wachsender Unterschiede in der Praxis“.

Am 14. März 2017 wandte sich Regensburgs Bischof Rudolf Voderholzer mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese. Darin betont er, dass niemand ausgeschlossen werde und jeder Katholik die Messe besuchen solle. Wer jedoch als geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion zugelassen werden wolle, der müsse in seinem Bistum zumindest weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben. (© CNA Deutsch)

Italien: Ehemaliger Kardinal von Bologna verstorben

Der emeritierte Erzbischof von Bologna, Kardinal Carlo Caffarra, ist in der Nacht auf Mittwoch verstorben. Das berichten italienische Medien unter Berufung auf Caffarras Umfeld. Er wurde 79 Jahre alt. Kardinal Caffarra wurde 1961 zum Priester geweiht und war 1995 von Papst Johannes Paul II. zum Erzbischof von Ferrara-Comacchio ernannt worden. Ab 2004 war er Erzbischof von Bologna. Im Jahr 2006 nahm ihn Papst Benedikt XVI. in das Kardinalskollegium auf. Caffarra nahm am Konklave 2013 teil, aus dem Franziskus als Papst hervor ging.

Er galt als Experte für Kirchenrecht und Moraltheologie. Im Umfeld der Weltbischofssynode zur Familie im Jahr 2015 hatte Caffarra sich immer wieder deutlich für seine Standpunkte eingesetzt. Gemeinsam mit den Kardinälen Walter Brandmüller, Raymond Burke und dem mittlerweile verstorbenen Joachim Meisner forderte Caffarra im November 2016 vom Papst eine Klärung offener Fragen und war einer der Mitunterzeichner des sogenannten „Dubia“-Briefes an den Papst. (rv)

Mit „Fake News“ gegen den Papst?

Auch Kardinal Gerhard Müller geriet jetzt in den Zielpunkt einer Desinformationskampagne, kommentiert Guido Horst.

Knapp vierzig Grad im Schatten. Draußen, auf dem Petersplatz, scheinen sich die Eisenstangen der Absperrungen in der Sonnenglut zu verbiegen, drinnen, nur einen Steinwurf von den Kolonnaden entfernt, im Palazzo Nummer 1 an der Piazza della Città Leonina, empfängt Kardinal Gerhard Müller ganz leger: Sommerhose, kariertes kurzes Hemd. Auch in seiner Wohnung, die einst lange Jahre das Domizil von Kardinal Joseph Ratzinger war, steigen die Temperaturen beträchtlich an. Der Grund für die etwas unkonventionelle Begegnung ist eine der vielen „fake news“, wie sie in Rom zurzeit nur so die Runde machen. Doch diesmal betraf es Müller direkt, den Papst Franziskus erst vor wenigen Tagen aus dem Amt des Glaubenspräfekten entlassen hat. Der Sekretär des Kardinals. Don Slawek, ist im Ausland, Müller deshalb ohne Zugang zum Internet – und so las er erst jetzt, was in den Stunden zuvor rund um die ganze Welt gegangen war.

Das letzte Gespräch zwischen Papst und Müller sei in Wirklichkeit so verlaufen, hatte Maike Hickson in ihrem Online-Dienst „One Peter Five“ behauptet, und der italienische Journalist Marco Tosatti hatte das auf seinem Blog „Stilum curiae“ auf Italienisch sofort weiterverbreitet. Also: Am 30. Juni in den Apostolischen Palast berufen, habe Müller, mit den zur Entscheidung anstehenden Akten der Glaubenskongregation bewaffnet, eine relativ kurze Unterredung mit Franziskus gehabt. Der Papst habe dem Kardinal nur fünf Fragen stellen wollen, so „One Peter Fice“ und „Stilum curiae“: Sind Sie für oder gegen den Frauendiakonat, habe Franziskus gefragt. Ich bin dagegen, so Müller. Und weiter: Sind Sie für oder gegen die Aufhebung des Zölibat? Ich bin natürlich dagegen, so Müller. Sind sie für oder gegen weibliche Priester. – Ich bin entschieden dagegen. Wollen Sie „Amoris laetitia“ verteidigen? Ja, so die Antwort von Müller, insofern es mir möglich ist. Es gibt da noch Zweideutigkeiten. Und dann die letzte Frage des Papstes: Wollen Sie Ihren Protest gegen die Kündigung Ihrer drei Mitarbeiter zurückziehen? Heiliger Vater, habe der Kardinal entgegnet, das waren gute Leute ohne Makel, die ich vermisse. Es war nicht korrekt, sie über meinen Kopf hinweg zu entlassen, und das kurz vor Weihnachten, so dass sie ihre Büros bis zum 28. Dezember räumen mussten.

Dann, so schreiben Hickson und Tosatti, habe der Papst dem Kardinal nur noch mitgeteilt, dass er sein Mandat als Präfekt der Glaubenskongregation nicht verlängern werde, und sei wort- und grußlos gegangen. Als Quelle für diese Version des letzten Gesprächs zwischen Papst und Müller gab Hickson eine „vertrauenswürdige deutsche Quelle“ an, die das anonym berichtet habe, nachdem sie kurz nach der Entlassung Müllers mit diesem an einem Essen des Kardinals mit seinem Abiturjahrgang in Mainz teilgenommen und entsprechende Bemerkungen aufgeschnappt habe. Diese anonyme Quelle ist der Redaktion dieser Zeitung bekannt. In Rom ist sie nur als dubiose Figur bekannt, deren sprudelnde Phantasie keine Grenzen kennt – alles andere also als vertrauenswürdig.

Als jetzt Kardinal Müller am Mittwochmorgen den Ausdruck der beiden – fast gleichlautenden – Berichte las, traute er seinen Augen nicht. „Das stimmt nicht“, so Müller, das Gespräch sei ganz anders gelaufen. Auch der Schluss des vermeintlichen Protokolls der „deutschen Quelle“ sei falsch. Bei Hickson und Tosatti hieß es dort, der Präfekt sei nach dem Weggang des Papstes noch ein wenig sitzengeblieben, in der Erwartung, das Franziskus etwas holen würde, ein kleines Geschenk oder Ähnliches, um den Kardinal zu verabschieden oder sich für seine Dienste zu bedanken. Bis ihm dann der Präfekt des Päpstlichen Haues, Erzbischof Georg Gänswein, mitgeteilt habe, dass die Audienz beendet sei. Kardinal Müller staunte jetzt nicht schlecht, als er nun diese frei erfundene Darstellung lesen musste. Zumal er selber über den Verlauf der besagten Audienz berichtet hatte, der Papst sei mit ihm tatsächlich Akten der Glaubenskongregation durchgegangen und habe ihm erst beim Hinausgehen mitgeteilt, dass er seine Amtszeit als Glaubenspräfekt nicht verlängern werde.

Man könnte diese Blüten der Desinformation, wie sie Kardinal Müller überrascht zur Kenntnis nehmen musste, in dem Fach „fake news“ ablegen und es mit einer knappen Richtigstellung oder einem Dementi bewenden lassen. Aber sie sind symptomatisch für eine Zeit, in der ein Pontifikat für Unruhe sorgt und mancher sich bemüßigt fühlt, mit Fehlinformationen und freien Erfindungen diese Unruhe noch zu steigern – aus den unterschiedlichsten Motiven heraus. Der Franziskus in den Mund gelegte Satz: „Ich werde als der Papst in die Geschichte eingehen, der die Kirche gespalten hat“, schaffte es bis in das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Und schon kreist in deutschen Landen das Gerücht, der päpstliche Autor von „Amoris laetitia“ wolle den deutschen Verein „Donum vitae“ mit dem Segen der Deutschen Bischofskonferenz in die Schwangerenberatung der Kirche integrieren – trotz der Ausstellung des einst von Rom nicht gewollten Beratungsscheins.

Solche Gerüchte – das ist eines der möglichen Motive – sollen die romtreuen Katholiken treffen, die auf dem Boden der traditionellen Lehre stehen und in dem Lehramt von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ein Vermächtnis für die Zukunft sehen. Sie, so die Absicht der Gerüchtestreuer, sollen jetzt ganz verdattert dastehen angesichts eines lateinamerikanischen Jesuiten-Papstes, der Hand anlegt an die Alleinstellungsmerkmale des Katholischen. Die Agenda, die die „anonyme deutsche Quelle“ implizit aus den vermeintlichen Fragen des Papstes an Kardinal Müller ablesen lassen will, ist immerhin ganz beachtlich: Einführung des Frauendiakonats, Abschaffung des Zölibats, Weihe von Frauen zum Priesteramt.

Somit steigt die Verunsicherung, zumal es tatsächlich Initiativen von Papst Franziskus gibt, die selbst bei ganz gemäßigten Kurienprälaten eher ein Kopfschütteln als begeisterte Zustimmung hervorrufen. Am Sonntag ist das dritte Interview erschienen, das Franziskus mittlerweile dem Laizisten-Papst Eugenio Scalfari gegeben hat, wiederum erschienen in der links-liberalen „La Repubblica“. Und wieder hat der 93-jährige Gründer dieser Zeitung darauf verzichtet, bei dem Gespräch in Santa Marta ein Aufnahmegerät mitlaufen zu lassen.

Das Ergebnis ist eine krude Mischung von eigenen Gedanken Scalfaris und Äußerungen von Franziskus zum G20-Gipfel in Hamburg, zu internationalen Allianzen gegen Flüchtlinge und unheilvollen Beziehungen zwischen Putin und Trump, Russland und Syrien oder Nordkorea und China – mit dem vatikanischen Staatssekretariat dürften die Einschätzungen des Papstes wohl kaum abgesprochen gewesen sein. Für Scalfari habe der Papst Zeit, nicht aber für die vier Kardinäle, die wegen ihres Briefs mit den „dubia“ um eine Audienz beim Papst nachgesucht hatten – so der Kommentar in Kurienkreisen. Dass Franziskus etwa zur gleichen Zeit den soeben zum Kardinal erhobenen Weihbischof Gregorio Rosa Chavez aus El Salvador zu seinem Vermittler zwischen Nord- und Südkorea ernannt hat, obwohl dieser weder Koreanisch spricht noch über besondere Kontakte in dieser Region verfügt, machte ebenfalls stutzig. Mancher fragt sich, nach welchen Kriterien Franziskus – der auch in diesem Sommer auf eine Ferienzeit verzichtet – im Gästehaus Santa Marta agiert. Da gießen solche Falschmeldungen wie die von „One Peter Five“ und „Stilum curiae“ zu den vermeintlichen fünf Fragen von Franziskus an Kardinal Müller nur Öl ins Feuer. Die Absicht scheint zu sein, die Verunsicherung rund um die Person des Papstes weiter zu steigern. Der Sache dient das nicht.

Guido Horst ist Chefkorrespondent der Zeitung „Die Tagespost“ in Rom. Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung. (CNA Deutsch)