BRÜSSEL – Herman van Rompuy, ehemaliger Präsident des Europa-Rates und Ex-Ministerpräsident Belgiens, hat auf Twitter mitgeteilt, dass aus seiner Sicht der Papst einem katholischen Orden in Belgien nicht verbieten kann, in seinen 15 psychiatrischen Kliniken Euthanasie zu verüben.
Van Rompuy, der selber Katholik ist, sitzt im Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft der Broeders van Liefde.
„Die Zeiten von ‚Roma locuta, causa finita‘ sind lang vorbei“, schrieb der belgische Politiker auf niederländisch in Antwort auf den Kirchenrechtsexperten Professor Kurt Martens auf Twitter, wo dieser die Mitglieder des Aufsichtsrats publizierte.
Der lateinische Satz, den van Rompuy zitierte, besagt – an eine Aussage des heiligen Augustinus erinnernd –, dass in der Kirche Rom das letzte Wort hat.
Die Reaktion überraschte viele Beobachter – nicht zuletzt Martens: Der Professor für Kirchenrecht an der Catholic University of America ist selber Belgier.
Herman van Rompuy sei bis jetzt eigentlich ein Beispiel dafür gewesen, „wie man ein echter katholischer Politiker in der heutigen, säkularisierten Gesellschaft sein kann“, so Professor Martens gegenüber CNA Deutsch in einem Email-Interview.
Nun erwecke der ehemalige Präsident des Europarates geradezu den Anschein, als wolle sich der Anweisung des Papstes widersetzen, und befürworte das Praktizieren von aktiver Sterbehilfe.
Franziskus hat den Brüdern der Nächstenliebe noch bis Ende August Zeit gegeben, in den 15 psychiatrischen Zentren in Belgien nicht mehr Euthanasie verüben zu lassen.
Eine offizielle Antwort der Broeders van Liefde steht noch aus. Der Ordensobere, Bruder Rene Stockman, hat sich von Anfang gegen das Anwenden von aktiver Sterbehilfe ausgesprochen. Der Aufsichtsrat hat dennoch für eine Einführung der umstrittenen Praxis gestimmt.
„Bruder Stockman, der Generalobere, hat klargestellt, dass es keine Kompromisse geben kann wenn es um die Lehre der Kirche über das Leben geht“, so Professor Martens weiter. „Das ist eine klare Verteidigung der katholischen Lehre, was in Belgien ganz schön ungewöhnlich ist.“
Sollten sich die Brüder tatsächlich weiter weigern, der Anweisung aus Rom Folge zu leisten, werde der Heilige Stuhl handeln müssen, so der Kirchenrechtler gegenüber CNA Deutsch.
Bereits 1992 habe Stockman – damals Provinzial der Gemeinschaft – untersuchen lassen, wie sich katholische Gesundheitseinrichtungen rechtlich davor absichern könnten, um Situationen wie diese eigentlich zu vermeiden. Interessant sei, inwiefern diese Mechanismen heute noch existieren und möglicherweise greifen könnten, so Kirchenrechtler Martens gegenüber CNA.
Den Brüdern im Aufsichtsrat drohe so oder so nun die Entlassung aus der Gemeinschaft, und den Zentren die Aberkennung des Rechts, sich als katholisch zu bezeichnen.
Euthanasie – die Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch und vorheriger Einwilligung unter bestimmten Voraussetzungen – ist in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg legal. Mit der katholischen Lehre und dem christlichen Menschenbild ist die Praxis nicht vereinbar. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten.
Eine Lektion aus dem Fall könne jetzt schon gelernt werden, so Professor Martens. „Wir müssen sicherstellen, dass Aufsichtsräte, die solche Entscheidungen fällen, so aufgestellt sind, dass Satzungen und Statuten der Organisation ermöglichen, dass die Lehre der Kirche aufrecht erhalten wird, indem man Kontrollmechanismen einbaut, die so etwas weitgehend verhindern und zudem erlauben, dass solche Entscheidungen, falls sie doch gefällt werden, rückgängig gemacht werden.“ In den USA habe man dies bereits getan.
„Letzten Endes bedarf es mutiger Menschen wie Bruder Stockman, die klare Grenzen ziehen und eine Auflösung oder Verwässerung der katholischen Lehre aufhalten“, so Professor Martens. „Dazu bedarf es jedoch der Courage, und es birgt Risiken. Diese Risiken muss man jedoch bereit sein, auf sich zu nehmen. Sonst wird man ein NGO wie der ganze Rest“. (CNA Deutsch)